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Berliner Innensenatorin droht Feuerwehrmann Strafe an – Kollegen und Bürger zeigen sich solidarisch

Berliner Innensenatorin droht Feuerwehrmann Strafe an – Kollegen und Bürger zeigen sich solidarisch

Quelle: RT © IMAGO/Andreas Friedrichs via www.imago-images.deSymbolbild: Berliner Feuerwehrleute bei einem Einsatz im Berliner Ortsteil Hellersdorf im Dezember 2023

Im Fall eines Berliner Feuerwehrmannes, der den Bauern, die mit ihren Traktoren auf dem Weg zum Brandenburger Tor unterwegs waren, vor seiner Dienststelle – der Feuerwache Wittenau – zugejubelt hatte, kehrt noch keine Ruhe ein (RT DE berichtete).

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Der Beamte hatte den Bauern zugewinkt. Ein entsprechendes Video verbreitete sich rasch in den Sozialen Medien. Wegen einer angeblichen Verletzung der Neutralitätspflicht wurde dem Feuerwehrmann mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen gedroht. Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) lasse sogar ein Strafverfahren gegen den Beamten prüfen, meldete die Berliner Zeitung. Auch werde Druck auf die Leitung der Berliner Feuerwehr ausgeübt.

Allerdings bewirkt die sture Haltung des Berliner Senats das Gegenteil des offenkundig Intendierten: Den Berliner Feuerwehrmann erreicht ein breite Welle der Solidarität nicht nur von Kollegen aus Berlin, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Rede ist von einer schwäbischen Unterstützergruppe, die rund 700 Briefe an die Berliner Senatsverwaltung für Inneres sowie an die Leitung der Berliner Feuerwehr versenden will. In Kürze sollen die Schreiben, für die eigens eine Versandfirma beauftragt wurde, bei den Berliner Behörden eintreffen.

Die Unterstützer hätten unter anderem bekundet, der betreffende Feuerwehrmann habe

“… in diesen wenigen Sekunden, unbewusst, 100.000 mal mehr für ein positives Image für die Berliner Feuerwehr gesorgt, als es die gesamte Feuerwehr Berlin, in einem Jahr, schaffen würde.”

Die Berliner Zeitung zitiert weiter aus dem Schreiben der Unterstützer:

“Wir werden bei Bestrafung des Feuerwehrmannes, zu Tausend in Berlin erscheinen, um unsere Solidarität, für den Feuerwehrmann und unseren Unmut, gegen die Entscheidung, zu zeigen.”

Diese Ankündigung stelle keine Erpressung oder Drohung dar, sondern sei “ein Versprechen” (Schreibung aller Zitate wie im Original).

Für seine spontane Reaktion an die Kolonne der vielen Trecker am Abend des 14. Januar gerichtet erhielt der Feuerwehrmann auch eine Vielzahl von zustimmenden Postings in sozialen Medien. In Anspielung auf die von ihm vor der Wache angedeutete La-Ola-Welle wurde eigens ein Hashtag #laolaistkeinverbrechen auf X (Twitter) eingerichtet, um Solidaritätsbekundungen für den Beamten zu sammeln. Daraufhin hieß es, die Beschwerdestelle der Berliner Feuerwehr würde kritische Anrufe und Zuschriften erhalten. Viele Bürger würden sich mit dem Feuerwehrmann solidarisieren und die Androhung disziplinarrechtlicher Schritte gegen den Beamten kritisieren.

So habe auch die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft kritisiert, dass offenbar “händeringend ein Vergehen konstruiert” werden solle.

Ein Hamburger Feuerwehrmann, bereits im Ruhestand, bezog in einem selbstproduzierten Video Stellung gegen das Vorgehen des Berliner Senats und der Berliner Feuerwehrleitung.

Solidaritätsbekundungen seien beispielsweise aus dem Saarland von einer älteren Dame gekommen, dazu von der Feuerwehrgemeinschaft, die sich wegen “des Verfolgungseifers der Politik und Behörde entsetzt” gezeigt habe.

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Inwieweit der Feuerwehrmann tatsächlich der Neutralitätspflicht und dem Mäßigungsgebot für Beamte zuwider gehandelt habe, steht indes nicht fest. Diese Frage werde derzeit noch geprüft, schrieb der Berliner Landesbranddirektor in einem Rundbrief an die Bediensteten.

Allerdings hat es in den vergangenen Tagen mehrfach Hinweise von Unterstützern des Feuerwehrmanns gegeben, die darauf hinwiesen, dass der Berliner Senat mit zweierlei Maß messen würde. In anderen Fällen sei sehr wohl von der Neutralitätspflicht abgewichen worden – nämlich dann, wenn die Richtung im Einklang mit der herrschenden Politik stünde. So seien Feuerwehrleute anlässlich des “Christopher Street Day” (CSD) von der Behördenleitung sogar dazu aufgerufen worden, an den Demonstrationen teilzunehmen. Auch das Hissen von Regenbogenflaggen vor den Dienststellen des Berliner Senats und vor dem Berliner Polizeipräsidium verstoße gegen die Neutralitätspflicht. Schließlich hätten auch einige Lehrer ihre Schüler an Berliner Schulen offiziell dazu ermuntert, an den Protestaktionen von “Fridays for Future” teilzunehmen. In all diesen Fällen war keine Rede vom “Mäßigungsgebot” oder der Neutralitätspflicht für Beamte.

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