Quelle: RT © Imago Nahaufnahme einer symbolischen Gasrechnung.
Eine Rentnerin aus Berlin-Mariendorf muss ab November anstatt 6 Cent nunmehr 47 Cent pro Kilowattstunde an ihren Gasversorger bezahlen, wie der rbb berichtet.
Geschockt teilt die 82-Jährige mit:
“Statt wie üblich 85 Euro wollte ich 130 zahlen. […] Ich hab was gespart. Aber wenn ich Miete, Versicherung und alles andere zusammennehme, dann ist das bis zum letzten Pfennig weg.”
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Sie bekommt ihr Gas von MITGAS, einem Versorger aus Sachsen-Anhalt, der in Berlin und Brandenburg fast 20.000 Menschen versorgt.
Gegenüber dem rbb erklärte das Unternehmen, dass Kunden wie Renate Sloma lange von einem günstigen Tarif mit Festpreisgarantie profitiert hätten, der aber “kurzfristig kalkuliert” werde. Das Gas müsse nun “zu aktuellen, extrem hohen Marktpreisen beschafft werden”. Ein Mitarbeiter betonte:
“Die extrem gestiegenen Beschaffungskosten und die von der Bundesregierung beschlossenen Gasumlagen können wir als regionaler Versorger nicht beeinflussen.”
Renate Sloma wendet sich an die Verbraucherzentrale. “Wenn sich MITGAS ein Preisänderungsrecht vorbehalten hat – wie das in vielen Verträgen der Fall ist –, dann darf das Unternehmen den Preis erhöhen. Es gibt da keine Deckelung”, meint eine Mitarbeiterin des Verbraucherschutzes.
Was Hoffnung macht:
“Wenn man eine Preiserhöhungsmitteilung erhalten hat, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.”
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Betroffene sollen nun ihren Vertrag kündigen und sich keinen neuen Versorger suchen. Dann fallen Kunden nämlich automatisch in die Gas-Grundversorgung der GASAG. 15 Cent pro Kilowattstunde müssten Kunden hier ab Oktober zahlen. Dann würde sich der Preis “nur” verdoppeln, nicht verzehnfachen.
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