Wer demnächst in der Schweiz an einem öffentlichen Ort sein Gesicht verhüllt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Schweizer Franken (rund 1.030 Euro) rechnen. Die Schweizer Bundesregierung will ein entsprechendes Gesetz erlassen.
In einer früheren Fassung des Gesetzes waren sogar 10.000 Schweizer Franken als Geldbuße vorgesehen, jedoch wurde dies als zu unverhältnismäßig kritisiert. Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass ein Verstoß gegen das Gesichtsverhüllungsverbot nur in einem Ordnungsbußenverfahren geahndet werden kann. Die Schweizer Kantone hätten somit weniger Aufwand, und die Betroffenen ein einfacheres Verfahren.