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Bund und Länder erzielen Einigung: Krankenhausreform kann kommen

Bund und Länder erzielen Einigung: Krankenhausreform kann kommen

Quelle: AFP © Tobias SCHWARZ / AFPDer Vize-Kanzler Robert Habeck (rechts) und der Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach (links) am 28. Juni 2023

Laut dem Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach haben die Bundesregierung und die Bundesländer eine grundsätzliche Einigung über die von seinem Ministerium angestrebte Reform des Krankenhausnetzes in Deutschland erreicht. Man habe sich über “sehr detaillierte Eckpunkte” verständigt, sagte der Lauterbach nach gemeinsamen Beratungen mit den Gesundheitsministern der Länder am Montag in Berlin. Lediglich Bayern habe dagegen gestimmt, und Schleswig-Holstein habe sich bei der Abstimmung enthalten. Alle anderen 14 Bundesländer hätten den ausgehandelten Eckpunkten zugestimmt, sagte der SPD-Politiker. 

Als nächster Schritt sein nun geplant, bis zum Herbst dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen. Zum 1. Januar 2024 solle das entsprechende möglichst in Kraft treten. Geplant sei unter anderem auch ein “Transparenzgesetz”, das die Offenlegung der Behandlungsqualität aller Krankenhäuser regeln werde.  

Die Pläne sehen vor, für die Kliniken das bisher geltende Vergütungssystem nach Pauschalen für spezifische Behandlungen abzuschaffen. Dadurch soll der finanzielle Anreiz zur Behandlung von möglichst vielen Patienten entfallen. Stattdessen sollen die Krankenhäuser für das Vorhalten von Bettenkapazitäten und von notwendigen Leistungsangeboten Pauschalbeträge erhalten.

Krankenhausreform von Lauterbach: Jede fünfte Klinik von Schließung bedroht

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Diese sogenannten “Vorhaltepauschalen” würden laut dem Bundesgesundheitsministerium insbesondere kleinen Krankenhäusern “eine Art Existenzgarantie” geben. Diese Vorhaltepauschalen könnten jedoch nur solche Kliniken erhalten, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllten, betonte Lauterbach. Kleine Kliniken könnten sich damit auf Behandlungen konzentrieren, die sie besonders “gut leisten können”. 

Neben dieser Basisfinanzierung sollen zur die Vergütung der Leistungen von Kliniken durch die Krankenkassen wirksamer als bisher definierte Leistungsgruppen eingeführt werden. Als Beispiel wurde genannt, dass es eine Leistungsgruppe “Kardiologie” geben soll, die bisher in der umfassenderen Gruppe “innere Medizin” enthalten war. Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern – etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen des Personals.

Die Behandlungsqualität soll für die Patienten transparenter gemacht werden, etwa durch die Vergabe eines bestimmten “Levels”. Ob diese Einstufung auch auf die Finanzierung Einfluss haben wird, ist weiterhin ungeklärt. Darüber hat es laut Lauterbach keine Einigkeit gegeben. Mit “Level” ist die Unterteilung des Kliniknetzes in Stufen gemeint – von der wohnortnahen Grundversorgung über ein zweites Level mit weiteren Angeboten bis hin zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken und stark spezialisierten Krankenhäusern.

Verschiedentliche Forderungen aus Bundesländern nach Finanzspritzen des Bundes für Kliniken konnte nicht durchgesetzt werden. Lauterbach sagte, das werde auch im Hinblick auf die Haushaltslage geprüft, wollte aber diesbezüglich keine Hoffnungen machen. Bis die Reform wirke, würden noch Kliniken in die Insolvenz gehen, gestand er ein.

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