Quelle: www.globallookpress.com © Sven Hoppe/dpa Andreas Scheuer (Archivbild)
Das Bundesverkehrsministerium geht wegen der Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut nicht juristisch gegen den früheren Minister Andreas Scheuer (CSU) vor. Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, folge es damit einem Gutachten, das im Ergebnis von einer Klage wegen möglicher Haftungsansprüche abrate.
“Besonders intransparent” – Rüge für Pressearbeit von Verkehrsminister Scheuer
Wie das Ministerium erläutert, kämen die unabhängigen Gutachter zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht komme. Sie hätten aber gleichzeitig “auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche” verwiesen. Das Ministerium folge der Empfehlung, um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden. In der Mitteilung wurde auch betont:
“Unabhängig davon bleibt es bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer.”
Die Pkw-Maut – ein Stammtisch-Projekt der CSU in der damaligen Bundesregierung – war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Andreas Scheuer war damals Bundesverkehrsminister. Der Bund musste in der Folge 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben.
Der heutige Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte das Gutachten im Juli 2023 in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob Haftungsansprüche gegen seinen Vorgänger Scheuer bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind.
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