Quelle: AFP © STRINGER / AFP Symbolbild: Kinder spielen vor einem zerstörten Gebäude in Mariupol (28. August 2022)
Ein Teil der nach ukrainischer Darstellung von Russland “entführten” Kinder und Minderjährigen hält sich regulär mit ihren Eltern in Deutschland auf. Nur bei wenigen von ihnen liegt überhaupt ein Bezug zu den von Russland früher oder jetzt kontrollierten Gebieten vor. Das bestätigte das Bundeskriminalamt am Donnerstag auf Anfrage von RT DE .
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Zuvor hatte sich der Leiter der ukrainischen Polizei, Iwan Wygowskij, am Dienstag mit dem Amtsleiter des Bundeskriminalamts Holger Münch getroffen. Nach dem Treffen behauptete Wygowskij, ukrainische Polizeibeamte hätten in Zusammenarbeit mit ihren deutschen Kollegen 161 ukrainische Kinder in Deutschland gefunden, von denen man bislang annahm, dass sie nach Russland verbracht worden waren.
In seiner Antwort auf die darauf Bezug nehmende RT DE-Anfrage teilt ein Sprecher des BKA mit, die Ukraine habe international tätige Zentralstellen der Polizei, darunter das BKA, um Unterstützung bei der Ermittlung des Aufenthaltes vermisster Kinder und Minderjähriger gebeten, die “in der Folge des Russland-Ukraine-Konflikts mutmaßlich verschleppt worden sein sollen”. Im vergangenen Jahr wurden von den ukrainischen Behörden Listen mit den Personalien “vermisster ukrainischer Kinder/Minderjähriger” vorgelegt, die hierzulande abgearbeitet wurden. Als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei hat das Bundeskriminalamt dabei die Koordinierung der Vermisstenfahndungen für Deutschland übernommen.
Alle Personalien wurden in den der Polizei zur Verfügung stehenden Informationssystemen und Registern überprüft, um Hinweise auf einen Aufenthalt in Deutschland erlangen zu können. Nach der Erhebung möglicher Anlaufadressen wurden Ersuchen an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen der Bundesländer mit der Bitte um Überprüfung der Anschriften und Befragung der Betroffenen und deren Begleitpersonen übersandt.
Das Ergebnis der Ermittlungen fasst der Behördensprecher wie folgt zusammen:
“In der Folge konnte ein Großteil der Deutschland zuzuordnenden Vermisstenfälle geklärt und festgestellt werden, dass die Einreise nach Deutschland bei dem weit überwiegenden Teil der Gesuchten in Begleitung der Erziehungsberechtigten / Begleitpersonen und auf deren eigenen Wunsch im Rahmen einer gemeinsamen Flucht aus dem Kriegsgebiet erfolgte.”
Nur in wenigen Einzelfällen würden demnach Hinweise auf “ein mögliches unrechtmäßiges Verbringen von Kindern/Minderjährigen aus den besetzten ukrainischen Gebieten ins russische Staatsgebiet oder die sog. Volksrepubliken DNR/LNR” vorliegen. Einzelheiten zu diesen “wenigen Einzelfällen” wurden nicht mitgeteilt, ebenso wenig wie die Umstände, wie diese Minderjährigen letztlich in Deutschland ankamen.
Die Kinderrechtsbeauftragte der Russischen Föderation Maria Lwowa-Belowa kommentierte die überraschende Wendung wie folgt:
“Wir haben die Weltgemeinschaft seit langem darauf aufmerksam gemacht, dass die Ukraine in Bezug auf Kinder, die angeblich nach Russland ‘deportiert’ worden sind, Mythen geschaffen hat und verbreitet. Es werden Zehntausende von Namen genannt und Umstände berichtet, die nicht der Wahrheit entsprechen. Wenn wir die Listen der Minderjährigen prüfen, die wir über verschiedene Kanäle erhalten haben, stellen wir fest, dass einige der Kinder seit langem bei ihren Eltern oder in anderen Ländern leben und von ihren engsten Verwandten nicht einmal vorübergehend getrennt wurden.”
Es lohne sich, auch in anderen Ländern zu suchen, schreibt Lwowa-Belowa. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Wahrheit sich eines Tages durchsetzen wird und “diese globale Desinformation” aufhört.
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