Eigentlich hatten sich die Ampelparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Kohleausstieg “idealerweise auf 2030 vorzuziehen”. Doch auch dieses Vorhaben der Ampel-Koalition scheint nun gescheitert zu sein: Laut Informationen der Welt hat es die Bundesnetzagentur mehreren Kraftwerksbetreibern untersagt, Kohleblöcke vor dem 31. März 2031 stillzulegen.
Die Behörde gab mit ihrer Entscheidung den Anträgen mehrerer Stromnetzbetreiber statt. Die Anlagen seien auch nach 2030 noch “systemrelevant” und dürften daher nicht stillgelegt werden. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagte:
“Die Anlagen werden für die Netzstabilität benötigt. Sie werden nur selten laufen und deswegen keine spürbaren Auswirkungen auf unsere CO₂-Bilanz haben.”
Er betonte jedoch, dass die Anlagen nur als Reserve auf Abruf durch Netzbetreiber fungieren sollen. Demnach sei “weiter beabsichtigt, dass nach 2030 kein Kohlekraftwerk mehr am Markt tätig ist”. Der Übertragungsnetzbetreiber in Baden-Württemberg teilte der Welt mit, dass eine langfristige Betriebsgenehmigung notwendig sei:
“TransnetBW verlängert gerade auf Basis von Langfristanalysen der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland einige Reservekraftwerke – zunächst bis März 2031. Dies ist erforderlich, um die Systemstabilität heute und auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten.”