Stromnetzbetreiber dürfen ab Januar den Bezug durch Verbraucher zeitweise einschränken. Das teilte die Bundesnetzagentur am Montag mit. Betroffen von der Regelung würden fernsteuerbare Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos sein, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Zur Begründung sagte die Behörde, dass der größte Teil der Niederspannungsnetze für viele neue Wärmepumpen und private Ladestationen noch nicht ausgelegt sei.
Allerdings müsse auch bei einer Einschränkung des Strombezugs eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden könnten. Für die Dauer der Überlastung dürfe die Leistung auf bis zu 4,2 Kilowatt gesenkt werden. Damit könnten Wärmepumpen weiter betrieben werden, so die Bundesnetzagentur, und Elektroautos in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.