Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für ein weiteres 200 Milliarden Euro schweres Rettungspaket gegen die Energiekrise für verfassungswidrig. Wie es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages heißt, verstoße die vorgesehene Kreditaufnahme “auf Vorrat” gegen den verfassungsgemäßen Vorsatz der Jährlichkeit.