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Bundestag: Zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe gescheitert

Bundestag: Zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe gescheitert

Quelle: Gettyimages.ru © picture alliance / KontributorSymbolbild: Ein Zimmer in einem Hospiz zur Sterbebegleitung

Der Entwurf einer Unterstützergruppe um den SPD-Politiker Lars Castellucci und dessen CDU-Kollegen Ansgar Heveling wollte bei Erfolg ein Verbot der auf Wiederholung angelegten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizid-Assistenz erreichen. Der zweite Vorschlag einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr von der FDP und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) sah als inhaltlichen Schwerpunkt vor, dass “man Sterbewilligen nach einer Beratung tödlich wirkende Medikamente hätte verschreiben dürfen”. Beide Anträge konnten nach erfolgter Abstimmung keine notwendige Mehrheit erzielen.

Das Thema Sterbehilfe wird im Deutschen Bundestag als persönliche Gewissensentscheidung behandelt, abgestimmt wurde deshalb ohne die ansonsten übliche, sogenannte Fraktionsdisziplin. Die Ärztekammer Hamburg kommentierte am Tag der Abstimmung in Berlin mit dem Verweis, dass “bei beiden Vorschlägen ausreichende Maßnahmen zur Suizid-Prävention fehlen” würden. So heißt es auf der Seite der Bundesärztekammer: “Sowohl der restriktive Ansatz der Gruppe um die Abgeordneten Castellucci und Heveling als auch der offenere Vorschlag von Künast und Helling-Plahr äußern sich nur unzureichend zur Suizidprävention.”:

“… Das ist umso schwerwiegender, wenn man bedenkt, dass die überwiegende Mehrzahl der Suizide hierzulande Folge einer psychischen Erkrankung, etwa einer Depression, sind. Flächendeckende und gut erreichbare Präventionsangebote müssten daher eigentlich vor einer Neuregelung der Sterbehilfe aufgebaut werden, mindestens aber parallel dazu. Genau das sehen die beiden Entwürfe aber nicht vor.”

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und sich dabei von Dritten helfen zu lassen. Zugleich hatte das Gericht die Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung für den assistierten Suizid zu finden. In dem Entwurf des SPD-Abgeordneten Castellucci und seines CDU-Kollegen Heveling lauteten die entsprechenden Vorschläge für eine geordnete Neuregelung:

“Wer in der Absicht, die Selbsttötung einer anderen Person zu fördern, dieser hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Dieser Antrag erzielte 304 Ja-Stimmen, allerdings 363 Nein-Stimmen. Im zweiten Entwurf für eine Abstimmung lautete die Schwerpunkt-Aussage:

“Jeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, hat das Recht, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen.”

So sahen die Pläne hierbei vor, dass zukünftig behandelnde Ärzte den Volljährigen durchaus Arzneimittel für einen beabsichtigten, also geplanten Suizid hätten verschreiben dürfen. Dieser Antrag erzielte 287 Ja-Stimmen, allerdings sogar 375 Nein-Stimmen.

Diverse Abgeordnete warben zuvor in zwei “kontrovers und teils emotional” geführten Debatten dafür, “die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln und damit Rechtssicherheit für Betroffene zu schaffen”, fasste es die Wochenzeitung Die Zeit zusammen.

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