In der offiziellen Mitteilung widmet sich die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ausführlich der vermeintlichen Notwendigkeit der Neugestaltung des hausinternen Bundesadler-Logos. Bürgern soll die “Tätigkeit des Gerichts noch näher” gebracht und der “Zugang zum Gericht sowie seinen Entscheidungen und sonstigen Tätigkeiten” erleichtert werden. In diesem Jahr würden daher “mehrere Maßnahmen umgesetzt, die gerade das bewirken sollen”. Weiter heißt es dann:
“Als ersten Schritt verwendet das Bundesverfassungsgericht ab Anfang März für seine Entscheidungen und seinen nach außen gerichteten Schriftverkehr ein neues einheitliches Erscheinungsbild (corporate design). Dieses ist durch ein modernes, klares und besonders gut lesbares Schriftbild sowie durch einen neu gestalteten Adler als Hoheitszeichen gekennzeichnet.”
Im Rahmen einer Anfrage der Zeitung Welt wurde öffentlich, dass sich die Kosten für “die Konzeption und Entwicklung des neuen Erscheinungsbilds des höchsten deutschen Gerichts” auf 84.622 Euro belaufen. Das neue Erscheinungsbild bereite “aber vor allem bereits die für Ende des Jahres 2023 geplante Neugestaltung der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts vor”, so die Mitteilung des BVerfG.
Auffälligste Merkmale des “neu gestalteten Adlers als Hoheitszeichen” ist der beidseitige Verlust je einer Flügelfeder – ehemals sechs, nun fünf – und der geschlossene gegenüber einem ehemals geöffneten Schnabel. Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring kommentierte bezüglich der offensichtlichen Symbolik kurz und knapp:
“Das Bundesverfassungsgericht hat sich ein neues Adler-Logo gegeben. Es war wohl nicht mehr zeitgemäß, wie der alte Adler das Maul aufriss und dazwischenschrie. Der neue Adler hält brav den Schnabel.”