Bundesverfassungsgericht: Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern teils verfassungswidrig
01.02.2023
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Quelle: www.globallookpress.com Symbolbild: Festnahme eines Verdächtigen in Mecklenburg-Vorpommern.
Auch das Bundesverfassungsgericht hält die Befugnisse der Polizei für zu weitreichend. Die Vorschriften zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen genügten nicht vollständig den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Beanstandungen gibt es unter anderem beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren. Einen größeren Teil der Vorschriften belassen die Karlsruher Richter vorerst in Kraft, weil nicht die Befugnisse an sich verfassungswidrig seien, sondern nur die rechtsstaatliche Ausgestaltung. Das 2020 reformierte Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) des Bundeslandes muss bis Ende des Jahres überarbeitet werden.
Die Verfassungsbeschwerde wurde koordiniert von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Verschärfung von Polizeigesetzen in nahezu allen Bundesländern kritisiert und dazu schon mehrere Verfahren in Karlsruhe angestoßen hat.