Über das Anfrageportal FragDenStaat.de stellte ein Bürger Anfang August unter anderem unter Berufung auf den Paragrafen 1 im Informationsfreiheitsgesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) seine Anfrage Nr. 256106 an das Bundesgesundheitsministerium. Er wandte sich an die Behörde mit dem Anliegen, Auskunft darüber zu erhalten, was die Anzeigenkampagne unter dem Slogan “Fakten-Booster #01” des Bundesministeriums für Gesundheit denn gekostet hat. Dabei ging es um die weit verbreitete Veröffentlichung einer standardisierten Plakatanzeige vom 7.Juli in diversen Printmedien zum Thema “Fakten-Booster #01 – Die Sommerwelle ist da”.