Der Deutsche Bundestag hatte mit seinem Plenarbeschluss vom 7. Juli 2022 “die politische Verfolgung des Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange als Angriff auf die Pressefreiheit verurteilt”, um dabei die Bundesregierung gleichzeitig aufzurufen, sich aktiv für “dessen Freilassung aus britischer Haft und für die Nichtauslieferung an die USA einzusetzen”, so die einleitende Formulierung der Drucksache 20/8572 als “Kleine Anfrage” der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Sahra Wagenknecht, Petra Sitte, Żaklin Nastić, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE vom 28. September. Die Beantwortung belegte nun erneut die auffällige Zurückhaltung, je nach Blickwinkel auch das fatale Desinteresse, des politischen Berlins zur Causa Assange.
Die Beantwortung vom 20. Oktober findet sich auf der Webseite des Bundestags in Form der Drucksache 20/8966. Die Formulierung der Antworten auf die 28 Fragen der Linken-Politiker dokumentieren dabei die sehr bedingt engagierte Haltung der Ampelkoalition, hinsichtlich des fortdauernden Leids und der lebensbedrohlichen Situation des australischen Whistleblowers. Assanges Martyrium im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh dauert seit rund vier Jahren an. Der Journalist war nach sieben Jahren Exil in der Botschaft von Ecuador in London verhaftet worden und wartet seitdem unter inhumanen Bedingungen in seiner Zelle auf kommende juristische Entscheidungen.
So heißt es rein formell zu Frage 1, ob “die Bundesregierung Anstrengungen unternommen hat, um dem Bundestagsbeschluss vom 7. Juli 2022 nachzukommen”, in der bekannten Formulierung von Bundespressekonferenzen und dem Thema Assange:
“Die Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess gegen Herrn Assange aufmerksam. Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt bei der britischen Justiz. Die Bundesregierung achtet die Unabhängigkeit der Justiz …”