Quelle: www.globallookpress.com © photonews.at/Georges Schneider v Deutschland 2020–2022: In den Schulen galten Abstands- und Maskenregeln. (Symbolbild)
Dr. Ronald Weikl führt gemeinsam mit Professor Sucharit Bhakdi den Verein “Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie” (MWGFD e. V.). Laut Eigeninformation auf der Website ist der Verein “ein Zusammenschluss von Ärzten und anderen medizinisch tätigen Personen mit Wissenschaftlern, die sich in Forschung und Lehre mit den Themen Gesundheit, Freiheit und Demokratie beschäftigen, um dem gesundheitlichen und sozialen Wohl der Bevölkerung zu dienen”. Gegründet worden war er im Mai 2020.
Weikl stellte im Verlauf der Corona-Krise Erwachsenen wie auch besorgten Eltern bzw. ihren Kindern Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus. Es kam zu mehreren juristischen Verfahren und Klagen. Aktuell wurde Weikl aufgrund “unrichtiger Gesundheitszeugnisse” zu einem Bußgeld von 20.000 Euro verurteilt.
Der jüngste Prozess gegen Weikl fand vor dem Landgericht Passau statt. Die Verhandlung beschäftigte sich laut dem vor Ort anwesenden Online-Medium Report24 mit dem Anklagepunkt “ausgestellter Maskenatteste für Kinder”.
Zu Beginn des Prozesses stellte der Richter fest, dass sich der MWGFD “gegen die Maskenpflicht” stellt. Dem Beklagten wird vorgeworfen:
“Schuldig des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse.”
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In der Verhandlung werden “um die 16” exemplarische bekannte Fälle der Ausstellung beziehungsweise Zusendung von Maskenbefreiungen thematisiert. Die Verteidigung argumentiert, dass die “Maskenatteste des Dr. Weikl dazu geeignet gewesen wären, Leid zu lindern. Er habe ausschließlich nach ärztlichen Ethos gehandelt”, so Report24 -Herausgeber Florian Machl. Der Verhandlungstag werde dabei das laufende Verfahren dahingehend beeinflussen, dass “die Bemessung der Strafhöhe” verkündet werden wird.
Der Richter argumentiert nach der Beratung, dass “es in der Gesellschaft eben Regeln gebe, an die man sich zu halten habe”. Die ermittelnden Vorinstanzen hätten diesbezüglich in den drei Corona-Jahren bei dem Beklagten “einen Regelverstoß festgestellt”. Weikl habe “nie versucht, sich zu bereichern”, so der Richter. Machl fasst in einem X-Posting zum Urteil zusammen:
“Schuldspruch und Strafverkündung erfolgt. Nach Deutschem Recht war ein Freispruch an diese Stelle nicht mehr möglich, allerdings wäre eine Nullstrafe (Verwarnung) möglich gewesen. Resultat: 20.000 Euro Geldstrafe für insgesamt 10 übriggebliebene Fälle.”
Genau vor einem Jahr hatte der bayerische BR24 bereits über eine zuvor abgehandelte Revisionsverhandlung ebenfalls zum juristischen Vorwurf der “Blanko-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht” gegen Weikl berichtet. Das Urteil in einem Berufungsverfahren am Landgericht Passau fiel laut BR24- Artikel “deutlich milder aus als das im ersten Prozess”. Weikl wurde schlussendlich wegen “falscher Maskenatteste” zu einer einjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Artikel wird erwähnt: “Berufsverbot und Geldstrafen wurden dagegen nicht verhängt.” Zum Thema des drohenden Berufsverbots erläutert BR24 :
“Weil einige Fälle eingestellt worden waren und letztlich nur noch 24 Atteste abgeurteilt wurden, belief sich die Strafe schlussendlich auf ein Jahr. Ein Berufsverbot, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sprachen die Richter nicht aus.”
In einer Presskonferenz am 16. November 2022 erklärte der verurteilte Dr. Weikl:
“Ich werde selbst unter Bedrohung mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden. Mit dem sicheren Wissen um die Sinnlosigkeit des Maskentragens als Schutz vor Atemwegsviren und die gleichzeitig damit einhergehende erhebliche Gesundheitsgefährdung, von denen mein Kollege Professor Haditsch gerade gesprochen hat, würde ich meine ärztlichen Pflichten aus meiner Sicht verletzen und somit eine Straftat begehen, wenn ich einem bei mir hilfesuchenden Patienten ein solches Attest verweigern würde.”
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und ein Berufsverbot für drei Jahre gefordert, zudem 50.000 Euro Geldstrafe, die Verteidigung demgegenüber einen Freispruch.
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