Die juristischen Ereignisse, die zu der ersten vorläufigen Disziplinarklage gegen die damals 51-jährige Lehrerin aus Oberbayern führten, ergaben sich in der Hochphase der sogenannten Corona-Krise im Jahr 2021. Die an einem Gymnasium der Stadt Landsberg am Lech tätige Frau weigerte sich im Unterricht den behördlich vorgeschrieben Mund-Nasen-Schutz in Form einer “Corona-Maske” zu tragen. Des Weiteren wurde ihr vorgeworfen, proaktiv auf maßnahmenkritischen Demonstrationen anwesend gewesen, wie auch als Rednerin in Erscheinung getreten zu sein. Das Verwaltungsgericht München entschied dann im Dezember 2021, dass die Lehrerin ihren Beamtenstatus verliert. Die Verurteilte klagte gegen den Beschluss. Nun wurde die Revision final abgewiesen.
Medienberichte jener Zeit schilderten die Vorwürfe der zuständigen Schulbehörden gegenüber der eigenständig denkenden Pädagogin. So heißt es in einem Welt-Artikel, Bezug nehmend auf die im Disziplinarverfahren dargelegten Vorwürfe, aus dem Inhalt einer Rede der Lehrerin auf einer Demonstration zitierend:
“Stellen Sie sich nur mal vor, eine Person fängt an, keine Maske zu tragen in der Schule, in der ich unterrichte. Was passiert denn da? Da könnten andere ja auch noch auf die Idee kommen, dass sie Luft zum Atmen brauchen. Und vielleicht besser leben können.”