Nun sollen die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen – eher als ursprünglich geplant – zum 1. März entfallen. Bisher waren diese Regelungen bis zum 7. April vorgesehen. Heute haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern darauf verständigt, diese Lockerungen um mehr als einen Monat vorzuziehen. Allerdings ist für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen weiterhin noch das Tragen einer Maske Pflicht.
Das Bundesgesundheitsministerium lobte die eigene Politik während der Corona-Krise. Auf der Website des Ministeriums wird Karl Lauterbach mit folgenden Worten zitiert:
“Deutschland ist gut durch die Pandemie gekommen. Wir haben eine relativ alte Bevölkerung, die Impfquote ist relativ niedrig. Und trotzdem haben wir weniger Tote zu beklagen als viele andere Länder. Das verdanken wir nicht zuletzt einer konsequenten Corona-Politik. Eine der konsequentesten in Europa.”
Maskenpflicht in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen