Russlands Föderationsrat hat am Mittwoch das Gesetz “Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation” verabschiedet. Dieses erweitert die Befugnisse des Präsidenten zur Bestimmung jener Personengruppen, die Anspruch auf einen vereinfachten Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft haben. Das Dokument sieht nun weniger Anforderungen für die Zulassung zur russischen Staatsbürgerschaft für mehr als 20 Personengruppen vor. Dazu gehören unter anderem Bürger der ehemaligen UdSSR, ihre Kinder sowie Personen, die Teilnehmer an einem staatlichen Programm zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten nach Russland sind. Der leichtere Erwerb der Staatsbürgerschaft gilt auch für Ausländer, die seit mindestens einem Jahr in Russland leben und dort als Flüchtlinge anerkannt wurden oder politisches Asyl erhalten haben. Insbesondere sieht das Gesetz die Möglichkeit der vereinfachten Erlangung eines russischen Passes für Ausländer vor, die mindestens ein Jahr lang bei den russischen Streitkräften gedient haben.