Quelle: www.globallookpress.com © Oliver Berg/dpa Der Steueranwalt Hanno Berger steht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Landgerichts Bonn. (Archivbild)
Im Skandal um den vermutlich größten Steuerbetrug in der deutschen Geschichte wurde erneut ein Urteil gefällt: Im Rahmen der Strafverfolgung der Cum-Ex-Deals hat das Landgericht Wiesbaden Hanno Berger, einen der zentralen Strippenzieher hinter den Aktiendeals, zu einer langen Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.
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Das Landgericht Wiesbaden sprach den 72-Jährigen am Mittwoch der schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig und ordnete neben der Haftstrafe die Einziehung von rund 1,1 Millionen Euro an. Das Gericht folgte damit weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die zehneinhalb Jahre Haft und die Einziehung von Bergers Vermögenswerten forderte. Bergers Anwälte hatten auf einen Freispruch plädiert. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem Steueranwalt vor, von 2006 bis 2008 bei komplexen Cum-Ex-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten.
Bei den 72 von Berger vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der HypoVereinsbank DAX-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Einer der Profiteure war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor namens Rafael Roth aus Berlin. Die Gewinne habe man aufgeteilt.
Bereits im Dezember hatte das Landgericht Bonn den Steueranwalt zu acht Jahren Haft und einer Einziehung von 13,7 Millionen Euro wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Im Bonner Fall ging es um Aktiendeals, die Berger zusammen mit der Privatbank M.M.Warburg eingefädelt hatte. Das Gericht bezifferte den Schaden in drei Fällen der schweren Steuerhinterziehung zwischen 2007 und 2011 auf mehr als 270 Millionen Euro. Auch das Bonner Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berger Berufung eingelegt hatte. Bergers Verteidiger kündigte an, dass man auch beim Urteil aus Frankfurt Berufung einlegen werde.
Beide Urteile zusammen überschreiten die erlaubte Höchststrafe von 15 Jahren. Sollten beide Urteile rechtskräftig werden, müsste das Landgericht Wiesbaden, das Berger zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt hatte, ein Gesamtstrafmaß festlegen. Maximal drohen Berger 15 Jahre Haft.
Bundesgerichtshof zu Cum-Ex-Geschäften: “Das ist Steuerhinterziehung”
Berger gilt als “Architekt” der Cum-Ex-Deals, bei denen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten ließen und den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her geschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.
Erst im Sommer 2021 schloss der Bundesgerichtshof das Steuerschlupfloch und entschied, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Cum-Ex-Geschäfte hatte es zwar bereits bevor Bergers Machenschaften gegeben. Gemeinsam mit späteren Kanzleipartnern hatte Berger in seiner aktiven Zeit allerdings vielen prominenten und vermögenden Investoren die Geschäftsmöglichkeiten erst zugänglich gemacht und so einen Massenmarkt für Cum-Ex-Deals erschlossen.
Als Ermittler im November 2012 die Kanzlei von Berger im Rahmen der Cum-Ex-Ermittlungen durchsucht hatten, hatte sich Berger in die Schweiz abgesetzt, wo er anschließend fast zehn Jahre gelebt hatte. Im Juli 2021 war Berger schließlich auf Drängen der deutschen Behörden in der Schweiz festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden, wo er sich seither mehreren Gerichtsverfahren stellen musste.
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