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Dänemarks Höchstes Gericht sieht keine Schuld bei dänischen Soldaten wegen irakischer Folteropfer

Dänemarks Höchstes Gericht sieht keine Schuld bei dänischen Soldaten wegen irakischer Folteropfer

Quelle: AFP © Essam Al-SudanSymbolfoto: Dänische Truppen sind am 8. September 2005 in der Gegend von al-Hartha, nördlich der südirakischen Stadt Basra zu sehen. Dänemark hatte zu dem Zeitpunkt 525 Soldaten im Südirak gehabt.

Der Oberste Gerichtshof Dänemarks hat ein Urteil einer unteren Instanz aufgehoben, die das Land zur Entschädigung von 18 irakischen Zivilisten verurteilt hatte, die während eines gemeinsamen Einsatzes irakischer und dänischer Streitkräfte im Irakkrieg gefoltert worden waren.

Knapp zwei Dutzend irakischer Staatsbürger hatten Dänemark verklagt und behauptet, sie seien während der Operation “Green Desert” in der Nähe der irakischen Hafenstadt Basra festgenommen und “gefoltert und unmenschlich behandelt” worden. Zu dem Vorfall kam es im Jahr 2004. Die militärische Operation wurde von irakischen Behörden durchgeführt, die jedoch von dänischen und britischen Streitkräften unterstützt wurden.

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Im Jahr 2018 entschied ein Berufungsgericht, dass die dänischen Soldaten zwar nicht an der Folter beteiligt gewesen sind, aber dafür verantwortlich seien, dass sie die Misshandlungen durch ihre irakischen Kollegen nicht verhindert hätten. Die dänischen Streitkräfte hätten demnach damals ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das dänische Gericht ordnete zudem an, dass das Verteidigungsministerium des Landes 18 Opfern Entschädigungen in Höhe von jeweils 30.000 dänischen Kronen (rund 4.600 US-Dollar) zahlen muss.

Das oberste dänische Gericht bestätigte diese Entscheidung am Dienstag dieser Woche jedoch nicht. Das Höchste Gericht zweifelte zwar die Misshandlungen nicht an, argumentierte jedoch, dass die dänischen Soldaten nicht für die Handlungen des irakischen Militärs verantwortlich seien. In der Mitteilung des Gerichts hieß es dazu: 

“Die dänischen Streitkräfte hatten keine Befehlsgewalt über die irakischen Militär- und Polizeikräfte, die Operation stand unter irakischer Leitung und die Teilnahme der dänischen Streitkräfte an der Operation und deren Durchführung entsprach dem Mandat, unter dem sie entsandt wurden.”

Das Gericht betonte zudem, dass die Dänen keinen Grund zu der Annahme gehabt hätten, dass die Gefangenen, die sie den irakischen Soldaten übergeben hatten, gefoltert werden könnten. Aus diesen Gründen sei “das Verteidigungsministerium nicht für die von irakischen Spezialkräften begangenen Übergriffe verantwortlich” und müsse den Opfern keine Entschädigung zahlen, so der Oberste Gerichtshof.

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Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International zeigte sich empört über die Kehrtwende des Gerichts in Kopenhagen. Diese ist ihrer Meinung nach durch “Verweigerungen, Zurückweisungen von Videomaterial und Geldstrafen für Anders Kærgaard, der das Videomaterial hatte durchsickern lassen, sowie durch die Behauptung, dass der gesamte Fall obsolet sei”, erfolgt.

Martin Lemberg-Pedersen, Leiter des Bereichs Politik und Gesellschaft im dänischen Ableger der Organisation, betonte, dass die Iraker Entschädigungen verdient hätten.

Vor der Entscheidung am Dienstag kündigte einer der Anwälte der Opfer an, dass der Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden würde, falls das Oberste Gericht ein Urteil zugunsten der dänischen Regierung fällen würde.

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