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Das ist privat – Gesundheitsministerium distanziert sich von Lauterbachs Twitter-Account

Das ist privat – Gesundheitsministerium distanziert sich von Lauterbachs Twitter-Account

Screenshot: Der offizielle Twitter-Kanal von Prof. Karl Lauterbach, @Karl_Lauterbach

von Bernhard Loyen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter dem amtierenden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit Sitz in Berlin überrascht in einem Antwortschreiben bezüglich der Einschätzung des Ministeriums zu den Twitter-Aktivitäten des aktuell kontrovers diskutierten Hausherrn.

Der Schweizer Journalist und Autor Michael Ziesmann hatte um Erläuterung des Problems gebeten, dass Minister Lauterbach nachweislich auch Journalisten auf seinem Twitter-Account blockiert und ihnen damit die Möglichkeit verwehrt, Einblick in die veröffentlichten Inhalte zu erhalten. Das BMG antwortete am 12. August:

“Ihr Schreiben betrifft einen privaten Twitter-Account von Herrn Bundesminister Professor Dr. Karl Lauterbach. Es handelt sich nicht um einen Twitter-Account der Bundesrepublik Deutschland.”

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Ziesmann nennt seinen Twitter-Account “Storymakers” und kommentiert und kritisiert im Verlauf der Corona-Krise seit dem Frühjahr 2020 regelmäßig die Aktivitäten Lauterbachs auf Twitter. Lauterbach hat beeindruckende eine Million Follower, also haben die Inhalte eine potenzielle Außenwirkung. Der Journalist veröffentlichte das BMG-Schreiben mit dem Hinweis:

“Das BMG distanziert sich vom Twitteraccount von Karl Lauterbach! Obwohl Lauterbach als Bundesgesundheitsminister zu dienstlichen Themen twittert und das BMG seine Tweets einbezieht. Blockade von kritischen Journalisten bleibt rechtswidrig. #Pressefreiheit #Meinungsfreiheit”

Das Ministerium verweist wiederum in seinem Schreiben darauf, dass sich Lauterbach auf seinem Twitter-Account als “SPD-Bundestagsabgeordneter, Bundesgesundheitsminister, der hier selbst und privat tweetet” vorstelle. Zur Sachlage der Rechtsprechung, also dem angemahnten Problem der Behinderung der Recherchemöglichkeit von Journalisten, heißt in dem Brief des BMG:

“Nach ständiger Rechtsprechung, so auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.06.2022, ist die Erwähnung der Amtsbezeichnung allein “noch kein Indiz für die Inanspruchnahme von Amtsautorität, weil staatliche Funktionsträger ihre Amtsbezeichnung auch in außerdienstlichen Zusammenhängen führen dürfen (…).” 

Das BMG, “stellvertretend für die Bundesrepublik Deutschland”, sei aus diesem Grund “der falsche Adressat für das Anliegen”. Ziesmann akzeptiert die Tatsache, dass die “Verwendung der Amtsbezeichnung allein tatsächlich noch kein Indiz für einen offiziellen Twitteraccount” darstelle, um dann darauf hinzuweisen bzw. an der BMG-Antwort zu kritisieren:

“Jedoch bindet BMG den Account Karl Lauterbach regelmäßig und wechselseitig ein. Lauterbach twittert ausschließlich zu seiner Politik und zu beruflichen Themen.”

So geschehen am 12. August. Der Journalist gibt sich mit der Antwort nicht zufrieden und kommentierte weiter:

“Die Argumentation des BMG könnte höchstens dann greifen, wenn Lauterbach ausschließlich über Angelausflüge, Hobbys und Rotwein twittern würde – und sein Twitteraccount nicht und niemals in die amtliche Öffentlichkeitsarbeit des BMG eingebunden werden würde.”

Dieses sogenannte “Retweeten”, also das Einbinden von Inhalten anderer Twitter-Kanäle in den eigenen Twitter-Beitrag, erfolgte seitens des BMG nachweislich zum Beispiel am 21. Juli und am 28. Juli 2022:

Screenshot: Twitter-Kanal des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), 12. August 2022

Screenshot: Twitter-Kanal des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), 12. August 2022

Am 9. Juli erfolgte als Beispiel sogar der direkte Hinweis im Rahmen eines BMG-Twitter-Beitrags:

Ziesmann kündigte an, eine Nachfrist an das BMG setzen zu wollen, “um die rechtswidrige Blockade von Journalisten durch einen Bundesminister zu beenden”. Ansonsten werde von seiner Seite der Versuch unternommen, “das Grundrecht auf Pressefreiheit und Meinungsfreiheit gegen das BMG und deren Bundesminister gerichtlich” durchzusetzen. 

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