Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil kündigt eine neuerliche Änderung im Recht auf Zuwanderung nach Deutschland an. Beabsichtigt sei damit die Bekämpfung des Fachkräftemangels. Unter den Terminus “Fachkraft” fallen im Zusammenhang mit Zuwanderung inzwischen auch Berufe im unteren Segment der Lohnskala, wie etwa Pflegekräfte und Bodenpersonal an Flughäfen.
Das neue Einwanderungsrecht solle Zuwanderern die Arbeitsaufnahme in Deutschland auch dann ermöglichen, wenn ihr Berufsabschluss in Deutschland bisher nicht anerkannt wird. Geplant sei, diese Abschlüsse dann berufsbegleitend nachholen zu können. Heil führte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe aus, qualifizierte Zuwanderung sei notwendig, damit der Fachkräftemangel nicht zu einer dauerhaften Wachstumsbremse wird. Fachkräftesicherung sei relevant für die Wohlstandsfrage Deutschlands.
Nach den bereits vom Arbeitsministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern skizzierten Eckpunkten solle künftig der Nachweis von Qualifikation und Arbeitserfahrung im Heimatland ausreichen. Die entsprechenden deutschen Abschlüsse sollen dann in Deutschland nachgeholt werden können. Schon im Juli sagten der Arbeitsminister Heil und die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) in einem Interview, sie würden mit der Migrationspolitik der CDU/CSU aufräumen wollen, welche der Tatsache nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei.