Vor einhundert Jahren, am 1. August 1923, verabschiedeten das Gesamtukrainische Exekutivkomitee und der Rat der Volkskommissare der Ukrainischen SSR (Sozialistische Sowjetrepublik) eine gemeinsame Resolution über den Beginn des Prozesses der Ukrainisierung. Deren Titel “Über die Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichstellung der Sprachen und zur Förderung der Entwicklung der ukrainischen Sprache” klang zunächst recht positiv.
Auf den ersten Blick schien es, als gäbe es nichts zu befürchten – schließlich ging es um “Gleichberechtigung”. Aber buchstäblich in den allerersten Absätzen dieses Dekrets wurde eine Diskriminierung des Russischen etabliert, das die wichtigste – und sogar einzige – Sprache für einen bedeutenden Teil der Gebiete des südlichen Russischen Reiches war.
In dem Dekret hieß es: “Die ukrainische Sprache wird zur vorherrschenden Sprache für den offiziellen amtlichen Verkehr gewählt.” Das Dekret verbot die Beschäftigung von Personen, die der ukrainischen Sprache nicht mächtig waren, in staatlichen und sowjetischen Institutionen. Für den russischsprachigen Donbass war das eine Katastrophe, wo ukrainischsprachige Menschen kaum zu finden waren. Manche werden jetzt entgegnen: “Verständlich, die Sowjetrepublik hieß ja Ukraine, deshalb wurden diese Bestimmungen erlassen.” Aber der Punkt ist, dass diese russischen Gebiete erst wenige Jahre vor diesem Dekret zu einem Teil der Ukraine erklärt wurden.