Bereits im Oktober wurde eine sechsköpfige deutsche Familie mit palästinensischen Wurzeln bei einem israelischen Raketenangriff auf ein Wohnhaus im Gazastreifen ausgelöscht.
Auf der Bundespressekonferenz bat der NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme und eine völkerrechtliche Einordnung. Das Auswärtige Amt verurteilte das von Israel durchgeführte Bombardement nicht und flüchtete sich in die Behauptung, dass man aus Gründen des Persönlichkeitsrechts keine detaillierte Auskunft geben könne.
Warweg hakte nach und konkretisierte. Ob das Auswärtige Amt grundsätzlich den durch ausländische Mächte verursachten Tod von deutschen Staatsbürgern nicht kommentiere, wollte er wissen. Die Antwort war erneut ausweichend.
Der Tod der deutsch-palästinensischen Familie Abujadallah ist der erste bestätigte Fall, bei dem deutsche Staatsangehörige durch den Beschuss ziviler Ziele durch das israelische Militär getötet wurden. Der Familienvater habe nach Abschluss seiner Facharztausbildung in Deutschland zum 1. November eine Stelle als Anästhesist antreten sollen, berichten die NachDenkseiten. Getötet wurden zudem seine Frau und seine drei Kinder im Alter von elf, neun und drei Jahren sowie der neugeborene Sohn Omar.
Keine Stellung wollte das Auswärtige Amt auch zum mutmaßlichen Einsatz von weißem Phosphor durch das israelische Militär im Libanon nehmen. Man habe die Presseberichte zur Kenntnis genommen, könne aber keine eigene Einschätzung abgeben.
Der Einsatz von weißem Phosphor gegen Zivilisten ist nach einem Zusatzprotokoll des Genfer Abkommens verboten. Israel hat dieses Abkommen bisher jedoch nicht unterzeichnet. Weißer Phosphor verursacht schwerste Verbrennungen und ist hoch toxisch.