Erneut irritiert die Rechtsauffassung eines deutschen Gerichts, hinsichtlich destruktiver, verunreinigender oder zerstörerischer Aktivitäten der Mitglieder der Aktivistengruppe der “Letzten Generation”. Am 3. April wurde von mehreren Mitgliedern das Kunstwerk “Grundgesetz 49”, des jüdisch-israelischen Künstlers Dani Karavan, in unmittelbarer Nähe des Reichstags und des Jakob-Kaiser-Hauses mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen. Das Denkmal zeigt die 19 Grundrechtsartikel des deutschen Grundgesetzes in ihrer Urfassung von 1949. Diese sind in der etwa drei Meter hohen Glaswand eingraviert. Die Polizei konnte die Täter festnehmen, im Anschluss erfolgte eine Strafanzeige. Die federführende Angeklagte wurde nun freigesprochen. Das Amtsgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die dem Springer-Verlag zugehörige Welt-Zeitung titelte: “Nach dem Freispruch lässt die “Letzte Generation”-Aktivistin die Sektflasche kreisen”. Bei der benutzten Farbe handelte es sich demnach um “schwarz gefärbten Tapetenkleister”, der dann genutzt wurde um die Stelen noch zusätzlich mit Plakaten zu verdecken. Die Aktion wurde wie immer umgehend auf X/Twitter euphorisch beworben:
“Berlin: Monument der Grundrechte in ‘Erdöl’ getränkt. Das Kunstwerk nahe dem Bundestagsgebäude zeigt die Artikel des Grundgesetzes. Wir haben heute gezeigt, wie die Regierung mit diesen umgeht. Erdöl verfeuern oder Grundrechte schützen? 2023 geht nur eines von beidem.”