Die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen ist im Deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorerst bis 23. September als notwendig deklariert. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Luftverkehrsverbands (BDL), Matthias von Randow, verlangte am Mittwoch dennoch erneut ein Ende der Maskenpflicht, wie das Luftfahrtnachrichten-Portal aero.de schreibt. Von Randow wörtlich:
“Die Passagiere sollten selbst entscheiden, ob sie den Mund- und Nasenschutz tragen wollen oder nicht.”
Jüngste Lockerungen der EU-Empfehlungen unterstützen dabei die Forderungen des Verbandssprechers. So heißt es in einer Mitteilung vom 11. Mai auf der Seite des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten:
“Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) haben eine Aktualisierung der Gesundheitssicherheitsmaßnahmen für Flugreisen herausgegeben, die den Weg für eine Lockerung der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken an Bord eines Flugzeugs ebnet, aber darauf hinweist, dass eine Gesichtsmaske nach wie vor eine der besten Schutzmaßnahmen gegen die Übertragung von COVID-19 ist.”
EASA-Exekutivdirektor Patrick Ky präzisierte in der Mitteilung:
“Viele Passagiere und auch Mitglieder des Flugpersonals wünschen sich, dass Masken nicht mehr zwingend zum Flugverkehr dazugehören. Wir befinden uns jetzt am Anfang dieses Prozesses. Die Fluggäste sollten sich weiterhin an die Vorschriften ihrer Fluggesellschaft halten und in Fällen, in denen vorbeugende Maßnahmen freiwillig sind, verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen und die Wahl anderer Fluggäste respektieren.”