Lauterbach wirbt für Legalisierung von Cannabis – “Der Markt ist aggressiver geworden”
Auch der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen soll erlaubt werden, berichtet das RND unter Berufung auf die der Zeitung vorliegenden Eckpunkte, die derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt würden. Einige Beschränkungen sieht der Gesetzentwurf aber dennoch vor. So darf die im legalisierten Cannabis enthaltene Menge des berauschenden Wirkstoffs THC beispielsweise nicht mehr als 15 Prozent betragen. An Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren dürfen zudem nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden. Dadurch sollen “cannabisbedingte Gehirnschädigungen” verhindert werden. Denn Studien legen nahe, dass der Konsum von Cannabis mit hohem THC-Gehalt in der Jugend das Gehirn dauerhaft verändern kann.
Einer der wichtigsten Eckpunkte bei der von der Bundesregierung geplanten Legalisierung von Cannabis stellt aber die rechtliche Änderung dar, dass die berauschende Naturdroge künftig nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird. Auch soll die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis nicht vom THC-Gehalt oder auch der Herkunft des Produktes abhängig sein. Sollten unter 18-Jährige nach der Legalisierung mit Cannabis erwischt werden, gilt künftig ebenfalls Straffreiheit. Das mitgeführte Cannabis würde dann lediglich beschlagnahmt. Allerdings können die Jugendlichen den Eckpunkten zufolge in diesen Fällen von den Jugendämtern zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichtet werden.
Spezielle Verkaufsstellen für Cannabis-Produkte
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland weiter berichtet, soll für Standorte von Cannabis-Geschäften laut den Eckpunkten zudem eine Regulierung gelten. So müssen unter anderem Mindestabstände zwischen den Verkaufsstellen und Schulen sowie anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden. Auch bleibe der Handel ohne entsprechende Lizenz grundsätzlich strafbar. Der Verkauf von synthetisch produzierten Cannabinoiden soll trotz des Legalisierungsverfahrens aber weiterhin verboten bleiben. Überdies sieht der Gesetzentwurf laut Informationen des RND zudem ein generelles Werbeverbot für Cannabis-Produkte vor. “Genusscannabis wird in Umverpackungen (neutrale Verpackung) ohne werbendes Design verkauft”, heißt es in den Eckpunkten. “Werbende Kaufanregungen” durch Verkaufsstellen oder im Internet seien verboten.
Um im Zuge der Legalisierung zugleich den Cannabishandel auf dem Schwarzmarkt bekämpfen zu können, erwägt die Bundesregierung den Verkauf der Naturdroge nicht nur in lizensierten Geschäften zu erlauben, sondern überdies auch Apotheken das Recht einzuräumen, Cannabis verkaufen zu dürfen. In diesem Zusammenhang wird in den Eckpunkten darauf verwiesen, dass “die Verdrängung des Schwarzmarktes voraussichtlich stärker ausfallen [würde], wenn Genusscannabis auch auf dem bequemen und stark an Bedeutung gewinnenden Online-Weg erworben werden könnte”. Es werde derzeit geprüft, ob “Fachgeschäfte mit Konsummöglichkeiten” zugelassen werden können.
Steuer soll anhand des THC-Gehalts berechnet werden
Auch zur voraussichtlichen Besteuerung wurden erste Details bekannt: Demnach sollen alle Umsätze, welche mit Cannabis-Produkten erzielt werden, automatisch der Umsatzsteuer unterliegen. Außerdem soll es den Angaben zufolge eine “Cannabissteuer” geben. “Eine steuerliche Bemessung anhand des THC-Gehaltes erscheint sachgerecht”, heißt es in dem Entwurf. Dadurch werde eine “ausgeprägte Lenkungswirkung” erreicht. Über die genaue Höhe der angestrebten Cannabissteuer gibt es indes jedoch noch keine Informationen. Angedeutet wird in den Eckpunkten lediglich, dass der Endverbraucherpreis, der durch Umsatzsteuer und Cannabissteuer beeinflusst wird, dem Preis nahekommen wird, der auf dem Schwarzmarkt verlangt wird.
In dem Papier wird zudem darauf hingewiesen, dass der innerdeutsche Cannabis-Bedarf nach der Legalisierung aus dem Anbau in Deutschland gedeckt werden muss. Ein Import der Droge aus dem Ausland kommt aus Gründen des EU- und Völkerrechts hingegen nicht in Frage. “Nach vorläufiger Einschätzung ist ein internationaler Handel von Cannabis zu Genusszwecken auf Basis beziehungsweise im Einklang mit internationalen Rahmenbedingungen nicht möglich”, so die juristische Einschätzung. Weiter heißt es: “Die nationale Nachfrage müsste nach dieser vorläufigen Einschätzung durch deutsche Produktion gedeckt werden.”
Ab wann soll der Konsum in Deutschland erlaubt sein?
Wann die von der Bundesregierung forcierte Cannabis-Legalisierung in Kraft treten könnte, geht aus den Eckpunkten zwar nicht hervor. Allerdings hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) im September angedeutet, dass das neue Gesetz voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten werde. Nach Angaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konsumieren in Deutschland schätzungsweise rund vier Millionen Menschen regelmäßig Cannabis. Auf dem Schwarzmarkt werden angesichts der hohen Nachfrage Millionenumsätze erzielt. Mit der Legalisierung der Naturdroge könne diesem Markt die Grundlage entzogen werden, sagt Lauterbach.
“Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört.”
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Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass in den letzten Jahren auch in mehreren anderen Mitgliedsstaaten entsprechende Gesetzesvorhaben für eine Legalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht wurden. So sieht in Malta ein Gesetz von 2021 unter anderem vor, dass nicht-kommerzielle Organisationen Cannabis anbauen und an ihre volljährigen Mitglieder ausgeben dürfen. Darüber hinaus sei Erwachsenen der private Anbau von bis zu vier Cannabispflanzen in einer Wohnung erlaubt. Auch in den Niederlanden ist im Juli 2020 ein Gesetz in Kraft getreten, das den Anbau und Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen eines wissenschaftlichen Modellprojekts erlaubt.
In Luxemburg wurde im Juni 2022 vom Kabinett eine Liberalisierung des Verzehrs von Cannabis zu Genusszwecken beschlossen. Erwachsenen ab 18 Jahren ist es in Luxemburg unter anderem nun erlaubt, in privaten Räumen bis zu vier Cannabispflanzen anzubauen. Der Besitz von geringen Mengen im öffentlichen Raum stellt zudem keine Straftat, sondern lediglich noch eine Ordnungswidrigkeit dar. Portugal bestreitet mit seiner Drogenpolitik einen ähnlichen Weg. Seit 2020 arbeitet das Land an einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Legalisierung der Naturdroge. So ist Cannabis in Portugal bisher zwar noch nicht legal, wurde aber bereits entkriminalisiert. Auch in Rom ist ein neues Gesetz geplant, wonach bis zu vier Hanfpflanzen zum Eigenkonsum künftig erlaubt sein könnten.
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