In Ecuador ist Sterbehilfe nun legal. Das ecuadorianische Verfassungsgericht entschied, dass die Anwendung des Artikels des Strafgesetzbuchs über Mord in Fällen von Sterbehilfe nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar ist. Das Urteil erging nach einer Klage der 42-jährigen Paola Roldan, die an amyotropher Lateralsklerose leidet und seit drei Jahren bettlägerig ist. Die Zeitung Universo zitiert die Erklärung des Gerichts in diesem Zusammenhang:
“Das Gericht stellte fest, dass der vorliegende Fall mit dem Recht auf ein würdiges Leben und die freie Entfaltung des Individuums zusammenhängt, und kam daher nach einer Expertenprüfung zu dem Schluss, dass vom Recht auf Leben in Fällen abgewichen werden kann, in denen dies zum Schutz anderer Rechte erforderlich ist.”
Außerdem wies das Verfassungsgericht das ecuadorianische Gesundheitsministerium an, innerhalb von zwei Monaten ein Dekret zur Regelung der Sterbehilfe zu erlassen. Darüber hinaus forderte es das ecuadorianische Parlament auf, das entsprechende Gesetz innerhalb eines Jahres zu prüfen und zu verabschieden.