Mit Berufung auf eine EU-Verordnung aus dem Juli 2014 kündigte der deutsche Zoll in einer Presseerklärung an, keine Weihnachtspäckchen aus Russland nach Deutschland zu lassen. Bisher war der Postversand in beide Richtungen noch möglich. Jetzt erklärt der Zoll so gut wie alle denkbaren Geschenke zu verbotenen Waren.
“Darunter fallen auch Waren, die typischerweise Inhalt von Geschenksendungen sein können, wie beispielsweise Zellstoff und Papier, Holz und Holzwaren, Steine und Edelmetalle (Gold), Zigaretten, Kunststoffe und chemische Erzeugnisse einschließlich chemischer Fertigerzeugnisse wie Kosmetika.”
Auch wenn die Bezeichnung “Waren” im Postversand üblicherweise Güter bezeichnet, die Teil eines Tausches von Geld gegen Ware sind, und nicht Geschenksendungen, betonte der deutsche Zoll noch einmal gesondert:
“Es gibt keine Ausnahme von den Verboten bei Geschenksendungen, die unter einen Anhang der Sanktionsverordnung fallen und gelegentlich von einer Privatperson in Russland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Union verschickt werden.”
Auf der Liste, Anhang XXI der EU-Verordnung 833/2014 (ab Seite 164 der PDF-Datei) finden sich so unspektakuläre Dinge wie Duftkerzen, Rasierseife, Zahnpasta und Zeitungspapier. Nicht einmal die Plastikfolie, in der in Russland so gerne verpackt wird, dürfte eingeführt werden. Kleidung, Schuhe und Christbaumschmuck sind ebenfalls verboten.