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Einreiseverbote: Innenministerium täuscht die Presse

Einreiseverbote: Innenministerium täuscht die Presse

Quelle: Legion-media.ru © Abdullah BaileyVon Deutschland mit einem einjährigen Einreiseverbot in den Schengenraum wegen falscher Meinung belegt: Rektor der Universität Glasgow, Ghassan Abu-Sitta

Mutmaßlich aufgrund ihrer Auffassung, beim Vorgehen Israels im Gazastreifen handele es sich um Genozid und um Kriegsverbrechen, wurden der ehemalige griechische Finanzminister und aktive Politiker Yanis Varoufakis sowie der renommierte Chirurg und Direktor der Universität Glasgow, Ghassan Abu-Sitta, mit einem Einreiseverbot belegt. Repression wegen falscher Meinung. 

Beide planten, im April auf dem Palästina-Kongress in Berlin Vorträge zum Gaza-Krieg zu halten. Die Veranstalter sahen sich bereits im Vorfeld umfassender staatlicher Schikanen ausgesetzt. Am Veranstaltungstag wurde der Kongress nach zwei Stunden durch die Polizei gewaltsam abgebrochen. Sowohl der Auftritt von Varoufakis als auch von Abu-Sitta wurde durch ein Einreiseverbot verhindert.  

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Im Falle von Varoufakis handelt es sich um ein  Einreiseverbot für Deutschland, im Fall des Direktors der Universität Glasgow um ein Verbot für die Einreise in den Schengenraum. Das musste er feststellen, als er zu einer Anhörung nach Frankreich reisen wollte. Er sollte am 4. Mai auf Einladung der französischen Grünen vor dem Senat über die humanitäre Lage im Gazastreifen referieren. Dazu kam es nicht, denn er wurde an der Grenze zurückgewiesen und über das von Deutschland verhängte, ein Jahr gültige Einreiseverbot informiert. 

Im Innenministerium gibt man sich unschuldig. Man wisse von nichts, lassen sich die Äußerungen des Sprechers des Faeser-Ministeriums auf die Fragen des NachDenkSeiten-Redakteurs Florian Warweg zusammenfassen. Schließlich schiebt der Sprecher des Ministeriums, Maximilian Kall, noch eine saftige Desinformation hinterher.  

“Ich kann Ihnen erst einmal abstrakt juristisch sagen, dass das BMI solche Maßnahmen gar nicht verhängen könnte. Insofern sind wir auch nicht der richtige Ansprechpartner.”

Das ist abstrakt juristisch richtig, dennoch handelt es sich um einen Täuschungsversuch gegenüber der Presse. Natürlich können dem Innenministerium unterstehende Behörden, wie das Bundesamt für Migration, Einreiseverbote verhängen. Und natürlich sind sie auch gegenüber dem Ministerium auskunftspflichtig. Die Behauptung Kalls ist daher bestenfalls die halbe Wahrheit und im Zusammenhang gesehen eine ganze Täuschung.  

Die Behauptung, das Verhängen eines Einreiseverbots für einen aktiven Politiker, der sich zudem im Europawahlkampf befindet, sei ohne Wissen und Zustimmung des Innenministeriums abgelaufen, ist zudem wenig glaubhaft. 

Eine sachliche Grundlage für die verhängten Einreiseverbote besteht offenkundig nicht, denn sie ließe sich als Begründung vortragen. Stattdessen flüchtet sich das Innenministerium in die Floskel, man würde zu Einzelfällen grundsätzlich keine Stellung nehmen.

Nun haben diese “Einzelfälle” allerdings das Potenzial, das Ansehen Deutschlands und das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat im Ausland massiv zu beschädigen. Der Vorgang wirkt willkürlich und ist intransparent. Die Tatsache, dass Varoufakis Auskunft zu den Gründen für das gegen ihn verhängte Einreiseverbot von deutschen Behörden verwehrt wird, lässt an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens erheblich zweifeln.

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