Vom 16. bis 20. Januar findet das diesjährige Jahrestreffen des Weltwirtschaftsforums in Davos in der Schweiz statt. Am 21. September 2021 erfolgte dafür ein offizieller schweizerischer “Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2022–2024”. Im dazugehörigen Absatz 1 heißt es zu den damit verbundenen Zusagen an das WEF und damit an Klaus Schwab (als der gesamtverantwortliche Veranstalter):
“Der Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 5.000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) in den Jahren 2022 – 2024 wird genehmigt.”
Laut Eigendarstellung des Veranstalters WEF resultiert die Notwendigkeit des Zusammentreffens von “2.500 Staats- und Regierungschefs und Experten aus aller Welt” daraus, sich “mit den drängendsten Herausforderungen unserer Zeit” zu befassen. Zwei der vorgestellten Schwerpunktthemen entsprechender Panels sowie Arbeitstreffen des diesjährigen Meetings sind “Künstliche Intelligenz” (KI) und “Digitalisierung gesellschaftlicher Teilbereiche”. Die entsprechenden Arbeitsschwerpunkte lauten unter anderem:
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Eine Pressemitteilung des “Eidgenössischen Departments für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport” informierte am 9. Januar dann noch über Details der Schutzmaßnahmen für die Teilnehmer des WEF-Meetings:
“Bereits in der Vorweihnachtswoche haben Armeeangehörige die Arbeiten zugunsten des Kantons Graubünden und der Sicherheit für das bevorstehende WEF-Jahrestreffen 2023 aufgenommen (…) Ein Teil davon kommt für das Jahrestreffen vom 16. bis 20. Januar direkt in der Landschaft Davos zum Einsatz.
Ein anderer Teil schützt zusätzlich Infrastruktureinrichtungen und erbringt in der ganzen Schweiz Leistungen in den Aufgabenbereichen der Luftwaffe, der Logistik sowie der Führungsunterstützung. Im Assistenzdienst sind Armeeangehörige befugt, polizeiliche Zwangsmaßnahmen zur Erfüllung der jeweiligen Aufträge einzusetzen.”