Dem Journalisten Florian Warweg wurde sein benötigter Antrag für eine erneute Vereinsmitgliedschaft auf die erneute Aufnahme in die Bundespressekonferenz (BPK) nach zuvor erfolgter Zusage final schriftlich abgelehnt. Er war bis 2021 über Jahre regelmäßiger Gast und ein bekanntes Gesicht auf Veranstaltungen der BPK in Berlin.
Der Journalist hatte für RT DE regelmäßig anwesende Politiker wie auch Sprecher der BPK durch detaillierte und korrekte Fragen und Ergänzungen in Verlegenheit gebracht. Durch sein ruhiges Auftreten und seine gefürchtete Beharrlichkeit hatte er interessante und aufschlussreiche Antworten für anwesende Kollegen und Zuschauer erwirken können.
Ich habe gestern die definitive Aufnahme-Verweigerung der #BPK erhalten. Begründung ist komplett konstruiert. Wir als Redaktion @NachDenkSeiten haben dagegen umgehend rechtliche Schritte eingeleitet. Das entsprechende erste anwaltliche Schreiben liegt #BPK bereits vor. #Threadpic.twitter.com/optirhBYkK
— Florian Warweg (@FWarweg) August 19, 2022
Durch den beruflichen Wechsel zu den NachDenkSeiten im Jahre 2022, mitgegründet und geleitet vom Planungschef im Bundeskanzleramt unter den Bundeskanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt sowie ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Albrecht Müller, stellte Warweg den benötigten Antrag für eine erneute Vereinsmitgliedschaft beim Bundespressekonferenz e. V., die Bedingung für die Teilnahme an den Pressekonferenzen ist. Nun informierte Warweg über seinen Twitter-Account, dass dieser Antrag abgelehnt wurde. So schrieb er am 19. August:
“Ich habe gestern die definitive Aufnahme-Verweigerung der BPK erhalten. Begründung ist komplett konstruiert. Wir als Redaktion NachDenkSeiten haben dagegen umgehend rechtliche Schritte eingeleitet. Das entsprechende erste anwaltliche Schreiben liegt BPK bereits vor.”
Die BPK ist als eingetragener Verein organisiert und finanziert sich über Mitgliedsbeiträge. Auf der Website der Bundespressekonferenz heißt es zu den Voraussetzungen einer Mitgliedschaft:
“Mitglied in der Bundespressekonferenz kann nur werden, wer den Aufnahme-Kriterien der Satzung entspricht. Über die Aufnahmeanträge entscheidet ein gewählter Mitgliedsausschuss in monatlichen Sitzungen.”