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Polizei räumt nach Lützerath nächstes Aktivistencamp

Polizei räumt nach Lützerath nächstes Aktivistencamp

© facebook.com/greenpeacefrankfurtSymbolbild: Eines der “Baumhäuser” der Aktivisten im Fechenheimer Wald.

Nachdem die Polizei das Aktivistencamp in Lützerath erfolgreich geräumt hat, folgt nun die nächste Räumungsaktion. Diesmal in Hessen.

Die Polizei hat zum Start ihres Einsatzes im Fechenheimer Wald im Osten von Frankfurt/Main an die Umweltaktivisten dort appelliert, den Wald friedlich zu verlassen.

Die Räumung des Gebietes begann am Mittwochmorgen – Hintergrund ist der geplante Ausbau des Riederwaldtunnels im Zuge der Erweiterung der Autobahn A66.

Die letzten Aktivisten: "Pinky" und "Brain" verlassen unterirdisches Tunnelsystem von Lützerath

Die letzten Aktivisten: "Pinky" und "Brain" verlassen unterirdisches Tunnelsystem von Lützerath

Die letzten Aktivisten: “Pinky” und “Brain” verlassen unterirdisches Tunnelsystem von Lützerath

Laut Schätzungen der Polizei lag die Zahl der Aktivistinnen und Aktivisten in dem Waldstück im “unteren zweistelligen” Bereich.

“Alle noch im gesperrten Waldstück befindlichen Personen werden angesprochen und bekommen mehrfach die Möglichkeit eröffnet, das Waldstück freiwillig zu verlassen”, teilte das Polizeipräsidium Frankfurt mit.

Die Beamten setzten dabei nach eigenen Angaben auf Deeskalation und Kommunikation. Die Polizei erklärte aber auch, jedes einzelne Baumhaus in diesem Wald berge ein Risiko für Leib und Leben.

Sollten sich die Aktivisten weigern, das Waldstück zu verlassen, würden sie durch Einsatzkräfte aus dem Gehölz geholt, so die Polizei weiter. Neben speziell ausgebildeten Höheninterventionsteams sollen dabei auch Spezialgeräte zum Einsatz kommen. Die Frankfurter Polizei erklärte:

“Die Einsatzkräfte werden kein Risiko zu Gunsten eines schnelleren Einsatzverlaufs eingehen.”

Wegen der besonderen Einsatzlage bot die Polizei Abgeordneten des Landtages und des Bundestages die Möglichkeit einer Beobachtung vor Ort an. Auch Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt sowie kirchlicher Einrichtungen könnten sich in Begleitung von Polizeibeamten in Einsatzbereichen bewegen, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich seien.

Am 17. Januar hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Teilrodung des Waldes im Zuge des Ausbaus der A66 vorgenommen werden kann, nachdem ein Eilantrag der Naturfreunde Deutschlands nach einem Aufschub abgelehnt worden war.

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