Im Jahr 2011 hat die EU Sanktionen gegen Syrien verhängt. Die Sanktionen wurden immer weiter verschärft. Nachdem die westliche Allianz 2019 den Krieg gegen Syrien verloren hatte, verschärfte der kollektive Westen die Sanktionen gegen das Land erneut, mit dem Ziel, über Hungerrevolten am Ende doch noch einen Regime-Change zu erreichen. Die USA blieben als Besatzer im Norden des Landes, auch um die dortigen Ölquellen auszubeuten.
Schon vor dem Erdbeben, das nun die Grenzregion zwischen der Türkei und Syrien erschüttert hat, war daher die Situation im Land prekär. So macht der außenpolitische Blog German-Foreign-Policy auf eine Studie der Bostoner Tufts University aufmerksam. Diese konnte bereits im Jahr 2022 nachweisen, dass die westlichen Sanktionen nicht nur den Import westlicher Güter und Lebensmittel erschweren, da sie ihre Bezahlung durch die Beschränkungen des Finanzsektors verhindern. Sie schädigen darüber hinaus die syrische Landwirtschaft.
Ein Erdbeben der Stärke 7,7 hatte am frühen Montagmorgen das Gebiet an der Grenze zwischen der Türkei und Syrien erschüttert. –Bundesaußenministerin @ABaerbock drückt ihre Betroffenheit aus und sichert der Türkei aber auch Syrien Hilfe zu. pic.twitter.com/z7tyP0E8UE
Auch die in Syrien akkreditierte deutsche Journalistin Karin Leukefeld, die sich regelmäßig in dem Land aufhält, hat in zahlreichen Wortmeldungen von den schwerwiegenden Auswirkungen der Sanktionen auf die Zivilbevölkerung berichtet. Leukefelds Beiträge werden von den großen deutschen Medien regelmäßig übergangen. Sie berichtet seit geraumer Zeit von einem durch die westlichen Sanktionen bedingten umfassenden Mangel, unter dem die Menschen leiden. Unter anderem dringend benötigten Medikamente, Technik und auch Lebensmitteln stehen aufgrund der EU-Sanktionen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Über die Hälfte der Einwohner Syriens sind von Nahrungsmittelunsicherheit betroffen. Darüber hinaus verzögern die Sanktionen den Wiederaufbau in Syrien. Die EU hatte zuletzt am 31. Mai 2022 die Syrien-Sanktionen um ein weiteres Jahr bis zum 1. Juni 2023 verlängert.