Ex-Präsident Donald Trump genießt keine Immunität gegen Strafverfolgung in den gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren wegen angeblicher “Wahlbeeinflussung” im Jahr 2020. Das hat ein Bundesberufungsgericht am Dienstagmorgen (Ortszeit) entschieden, wie mehrere US-Medien übereinstimmend berichten.
Diese Entscheidung stellt den zweiten gerichtlichen Rückschlag in nur zwei Monaten für den Ex-Präsidenten und aussichtsreichen Anwärter auf die Nominierung als republikanischer Kandidat bei den anstehenden Wahlen dar. Donald Trump hat sich auf seine Immunität als damals amtierender Präsident berufen, um sich gegen Vorwürfe zu verteidigen, er habe versucht, das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen im Herbst 2020 zu manipulieren und seine Anhänger am 6. Januar 2021 zum “Umsturz” aufzustacheln.
Trump könnte, falls das heutige Urteil Rechtskraft erlangen sollte, nunmehr wegen dieser beiden Vorwürfe angeklagt werden und müsste sich dem Gerichtsverfahren stellen.
Die Berufungsrichter schrieben zur Begründung:
“Wir kommen zu dem Schluss, dass das Interesse der Öffentlichkeit und der Exekutive an einer strafrechtlichen Rechenschaftspflicht die potenziellen Risiken überwiegt, die sich aus der Gefährdung präsidentiellen Handelns und der Zulassung lästiger Rechtsstreitigkeiten ergeben.”
Das Urteil kann jedoch noch vor dem Obersten Gerichtshof der USA angefochten werden. Beobachter nehmen an, dass der Oberste Gerichtshof zudem in einem parallelen Verfahren Anfang oder Mitte März über dieselbe Rechtsfrage entscheiden und damit endgültig Rechtsklarheit schaffen wird.