Quelle: Gettyimages.ru © picture alliance / Kontributor Firmenschild mit Adresse des Pharmaunternehmens BioNTech in Mainz, Deutschland.
Erstmalig seit der bedingten Zulassung des BioNTech-Impfstoffs Comirnaty® am 21. Dezember 2020 und der daraus resultierenden Verabreichung des Wirkstoffs an Millionen deutsche Bürger, kommt es zu einer juristischen Aufarbeitung von lebensbeeinträchtigenden Impfschäden, die sich nach den Injektionen einstellten. So heißt es in einer Pressemitteilung:
“Die auf die rechtliche Aufarbeitung von Impfschäden und deren Folgen spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf teilt mit, dass die BioNTech Manufacturing GmbH (weiter BioNTech) außergerichtlich in den streitgegenständlichen Fällen keine Einigungsbereitschaft gezeigt hat und daher nunmehr Klagen in sechsstelliger Höhe in mehreren Angelegenheiten eingereicht worden seien.”
Die Kanzleibetreiber zeigen sich empört, über das bisherige Verhalten des Impfstoffherstellers und sehen daher keine andere Möglichkeit, als eine dementsprechende Klage zu formulieren. So wird seitens der Juristen erklärt, dass von der Geschäftsleitung von BioNTech statt “eines sich mit dem Sachverhalt auseinandersetzenden Antwortschreibens” lediglich ein Formularblatt zugesandt worden sei. Weiter heißt es:
“Darin sei – offenbar zur Arbeitserleichterung bei BioNTech – darum gebeten worden, die schriftlich formulierten Grundlagen der Ansprüche auf einem Pfizer-Formular anzumelden.”
Analyse
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Dieses unübliche Verhalten bewerteten die beiden Anwälte als “herabwürdigend, respektlos und ehrverletzend”, so Informationen des Presseportals , einer Webseite, die auf das Veröffentlichen von Pressemitteilungen spezialisiert ist. Rechtsanwalt Ulbrich informierte in einer Kanzlei-Mitteilung vom Mai 2022, zum Thema der Erfahrungen mit entsprechender Klienten und Impfschäden, dass bis zu diesem Zeitpunkt “circa 100 Erstberatungen” durchgeführt worden seien. So erklärt der Jurist in dieser Mitteilung:
“Das geschilderte Leid der Mandanten geht durch Mark und Bein. Die Schwere der geschilderten Folgen und die Bedeutung für das oft junge Leben der Mandanten sind erschütternd.”
Rechtsanwalt Dr. Rogert von der Kanzlei Rogert & Ulbrich sagt in der aktuellen Mitteilung zu den Berichten der derzeit betreuten Klienten:
“Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter, statt ihrer Verantwortung nachzukommen.
Schließlich hatten die Mandanten ihre Leidensgeschichte in aller Regel bereits zuvor bei der EMA und/oder dem Paul Ehrlich Institut und/oder BioNTech eingereicht. Gerade in Fällen, in denen es um erhebliche gesundheitliche Schäden geht, wäre das Mindeste, was die Opfer erwarten können, dass man sich dort ernsthaft mit den Sachverhalten auseinandersetzt.”
So hätte die Juristen in ihrer Pressemitteilung: “Impfschäden schwerwiegender als erwartet” im Mai bereits die Sachlage erläutert, dass:
“… der Gesetzgeber in § 84 Abs. 2 AMG (Arzneimittelgesetz) nicht dem Geimpften die Beweislast aufbürdet, dass der Impfschaden auf der Impfung beruht, sondern dass der Impfhersteller darzulegen und zu beweisen hat, dass kein Zusammenhang zur Impfung besteht. Umso erstaunlicher ist es, dass sich BioNTech nicht in den wenigen gemeldeten Schadensfällen unmittelbar einer Regulierung stellt.”
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Rechtsanwalt Tobias Ulbrich erkennt für sich eine eindeutige Verbindung zwischen verabreichten Corona-Impfungen und dem Phänomen daraus folgender verschiedener Symptome und Diagnosen bei Betroffenen. Seine persönliche Erkenntnis lautet daher:
“Weltweit treten immer mehr Impfschäden ans Tageslicht und viele Geimpfte beginnen erst jetzt zu realisieren, dass ihre derzeitigen Erkrankungen im Zusammenhang mit der mRNA-Injektion stehen.”
Am 28. August twitterte der Jurist zum Thema Impfschäden eine weitere Einschätzung, resultierend aus der Arbeit mit entsprechenden Klienten:
“Bei Allen mit Impfschaden haben wir die Immunwerte überprüfen lassen, die den wissenschaftl. Ansatz bestätigen, dass das Immunsystem durch die mRNA Vakzine zerstört wird. Vaccine Acquired Immune Deficiency Syndrom (VAERS) ist keine Krankheit, sondern Zustandsbeschreibung!”
Das Unternehmen BioNTech erfährt damit innerhalb kürzester Zeit eine Anhäufung juristischer Klagen. So berichtete das Handelsblatt am 5. Juli von einer Klage des Tübinger Biotech-Unternehmens Curevac, aufgrund der vermuteten Verletzung der eigenen “Patente durch den weltweit milliardenfach verkauften Coronaimpfstoff des Konkurrenten BioNTech”. Die Klage sei eingereicht worden, da sich Curevac und BioNTech nach Aussagen des Curevac-CEO Haas in Gesprächen “nicht über eine solche angemessene Berücksichtigung einigen konnten.”
Ende August erfolgte dann die nächste Patentklage gegen das Mainzer Unternehmen, diesmal durch die US-Pharmakonkurrenz Moderna. Zu den Vorwürfen heißt es in einer Pressemitteilung seitens BioNTech vom 26. August Lediglich:
“Die Arbeit von BioNTech ist originär und wir werden uns entschieden gegen alle Anschuldigungen der Patentverletzung verteidigen. BioNTech respektiert gültige und durchsetzbare geistige Eigentumsrechte anderer und ist von seinem eigenen geistigen Eigentum überzeugt. Die Behauptungen anderer Unternehmen, dass ein erfolgreiches Produkt möglicherweise ihre geistigen Eigentumsrechte verletzt, sind ein bedauerliches, aber nicht ungewöhnliches Vorkommnis – gerade auch in Fällen, in denen es um die historischen Errungenschaften eines Impfstoffs wie jenem vom COMIRNATY® geht.”
Wann und ob es zu gerichtlichen Terminen im Falle der Düsseldorfer Kanzleiklage wegen Impfschäden kommen wird, ist noch nicht bekannt.
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