Quelle: AFP © RAIGO PAJULA Ein Wahllokal in Estland
Estnische Politiker wollen Drittstaatsangehörigen das Wahlrecht bei Kommunalwahlen entziehen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf wird die regierende Reformpartei Eesti Reformierakond im Laufe der Woche dem Parlament vorlegen. Dies hat am Montag das Koalitionsmitglied Pärtel-Peeter Pere im estnischen Fernsehen erklärt. Der Gesetzentwurf sehe die Möglichkeit vor, das Wahlrecht zu entziehen, ohne die Verfassung ändern zu müssen.
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Hiervon wären Pere zufolge alle Drittstaatsangehörigen abgesehen von ihrer Nationalität betroffen. Seine Parlamentskollegin und Vorsitzende des Tallinner Ablegers der Partei Isamaa (Vaterland) Riina Solman erklärte jedoch, das wichtigste Thema der künftigen Koalitionsgespräche in der Hauptstadt sei “estnisches Denken”. Für ihre Partei sei es wichtig, “den russischen Einfluss in Tallinn” noch vor den nächsten Kommunalwahlen zu beseitigen. Die russische Nachrichtenagentur Interfax zitiert Solman wie folgt:
“Estnisch zu sprechen und Estnisch zu sein ist eines der Prinzipien, mit denen wir versuchen, die russische Einflusssphäre aus der Verwaltung der Stadt Tallinn zu tilgen.”
Den Posten des Bürgermeisters von Tallinn bekleidete von April 2019 bis Ende März 2024 der Vorsitzende der Zentrumspartei, der russischsprachige Politiker Mihhail Kõlvart. Kõlvart setzte sich wiederholt für die russischsprachige Bildung und für das Recht der Schulen und Gymnasien ein, ihre eigene Unterrichtssprache zu wählen. Etwa ein Drittel der Bevölkerung der estnischen Hauptstadt sind russischsprachige Einwohner. Am 26. März stellte Tallinns Abgeordnetenversammlung Kõlvart wegen Korruptionsvorwürfen ein Misstrauensvotum.
Im November 2022 hatte der estnische Außenminister Urmas Reinsalu vorgeschlagen, Russen und Weißrussen, die dauerhaft in Estland wohnen, das Wahlrecht bei Kommunalwahlen zu entziehen. Ende September 2022 wurde im estnischen Parlament ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes in erster Lesung verabschiedet. Die Initiative sieht vor, Drittstaatsangehörigen und Nicht-EU-Bürgern das Wahlrecht bei Kommunalwahlen zu entziehen.
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