Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Fotostand / K. Schmitt Symbolbild: Bargeld
Die EU macht den nächsten Schritt, um einen Kampf ihrer Mitgliedsstaaten gegen Bargeld zu erzwingen. Die neue Grenze beträgt 10.000 Euro. Nach den deutschen Vorschriften war es bisher erforderlich, sich ab diesem Betrag auszuweisen, es war aber nicht verboten, bar zu bezahlen; der jetzige EU-Beschluss erzwingt ein Verbot auch in Deutschland. Ausgenommen sind einzig Verkäufe von Privat an Privat.
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Diese Bargeldgrenze betrifft dann auch Barauszahlungen von Banken. Die Träume, sich nach einem Lottogewinn ein Haus mit einem Koffer voll Bargeld zu kaufen, gehören damit der Vergangenheit an.
Auch Anbieter von Kryptowährungen müssen Transaktionen von tausend Euro und mehr künftig kontrollieren, und Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler müssen Daten ihrer Kunden erfassen. Begründung für all diese Maßnahmen ist Geldwäsche. Auch Erstliga-Fußballklubs und Spieleragenten sollen vom Geldwäschegesetz erfasst werden.
Ganz nebenbei wird die Einsehbarkeit von Unternehmensdaten verringert. Nur noch “Behörden und Organisationen mit einem berechtigten Interesse – wie Medien oder Nichtregierungsorganisationen” sollen laut Handelsblatt zukünftig Einblick in die Transparenzregister erhalten, in denen Firmeneigentümer gemeldet sind. Diese Einträge sind ausführlicher als jene im Handelsregister.
Dieser EU-Beschluss trifft insbesondere Deutschland, das sich bisher einer harten Obergrenze immer verweigert hatte. Andere EU-Länder haben bereits weit niedrigere Grenzen für Barzahlungen; in Frankreich und Spanien liegt sie bei 1.000, in Belgien und den Niederlanden bei 3.000 Euro. Niedrigere Grenzen sind zulässig, Abweichungen nach oben aber nicht.
Im Zuge der Zwangsmaßnahmen während der Eurokrise war die EU bereits so weit gegangen, in einigen Ländern bei Bagatellkäufen gegen Bargeld, etwa beim Bezahlen eines Kaffees im Restaurant, die Angabe der Steuernummer zu verlangen.
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