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Ab Juni gelten neue Regeln für Entschädigungszahlungen im Falle von Zugverspätungen. Ursache hierfür sind die neuen EU-Fahrgastrechte. So wird die Deutsche Bahn künftig ihren Fahrgästen keine Ausgleichszahlung für Verspätungen im Falle höherer Gewalt mehr zahlen müssen.
Diese liegt vor bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen wie einem Sturm, großen Naturkatastrophen, Pandemien oder der Sabotage Dritter, etwa bei einem Selbstmordversuch auf dem Gleis. Streikaktionen des Bahnpersonals gehören indes nicht dazu.
Kein Recht auf Nutzung eines höherwertigen Zuges
Ebenfalls im Juni tritt die neue Eisenbahnverordnung des Bundes in Kraft. In Zuge dessen wird das neue Deutschlandticket ab dem 7. Juni als Fahrausweis mit “erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt” eingestuft.
Kunden des Deutschlandtickets werden selbst bei Verspätungen über 20 Minuten oder Zugausfällen keinen höherwertigen Zug nutzen dürfen, sofern es sich nicht um die letzte Verbindung des Tages handelt. Einen Anspruch auf Schadenersatz wird es ebenfalls nicht geben.