Die Europäische Kommission hat auf ihrer Webseite eine Leitlinie zum Umgang mit zur Durchfuhr von mit russischen Sanktionen belegten Waren nach Kaliningrad veröffentlicht. Demnach ist es in Russland angemeldeten Straßentransportunternehmen untersagt, Güter auf der Straße durch das Gebiet der EU zu befördern, auch im Transit. In dem Dokument heißt es:
“Dieses Verbot gilt jedoch nicht für die Beförderung von Gütern, die sich im Transit durch das EU-Gebiet zwischen dem Kaliningrader Gebiet und Russland befinden, sofern die Beförderung solcher Güter nicht durch die Verordnung verboten ist. Die Durchfuhr von genehmigten Waren im Straßenverkehr ist daher nicht zulässig.”
In der Erklärung wird hervorgehoben, dass die Sonderregelung nicht für den Eisenbahnverkehr auf derselben Route gilt, wobei sich die Mitgliedstaaten das Recht vorbehalten, eine wirksame Kontrolle auszuüben. Gleichzeitig wies die EU-Kommission darauf hin, dass die Durchfuhr von sanktionierten militärischen Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck unabhängig von der Art der Beförderung verboten ist.