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EU-Kommission klärt ihre Position zur Durchfuhr von mit Sanktionen belegten Waren nach Kaliningrad

EU-Kommission klärt ihre Position zur Durchfuhr von mit Sanktionen belegten Waren nach Kaliningrad

Quelle: Sputnik © Michail GolenkowEisenbahnwaggons auf den Gleisen eines Rangierbahnhofs in Kaliningrad, Russland

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Webseite eine Leitlinie zum Umgang mit zur Durchfuhr von mit russischen Sanktionen belegten Waren nach Kaliningrad veröffentlicht. Demnach ist es in Russland angemeldeten Straßentransportunternehmen untersagt, Güter auf der Straße durch das Gebiet der EU zu befördern, auch im Transit. In dem Dokument heißt es:

“Dieses Verbot gilt jedoch nicht für die Beförderung von Gütern, die sich im Transit durch das EU-Gebiet zwischen dem Kaliningrader Gebiet und Russland befinden, sofern die Beförderung solcher Güter nicht durch die Verordnung verboten ist. Die Durchfuhr von genehmigten Waren im Straßenverkehr ist daher nicht zulässig.”

In der Erklärung wird hervorgehoben, dass die Sonderregelung nicht für den Eisenbahnverkehr auf derselben Route gilt, wobei sich die Mitgliedstaaten das Recht vorbehalten, eine wirksame Kontrolle auszuüben. Gleichzeitig wies die EU-Kommission darauf hin, dass die Durchfuhr von sanktionierten militärischen Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck unabhängig von der Art der Beförderung verboten ist.

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Die EU-Mitgliedstaaten sollen sämtliche Formen der Umgehung von Sanktionen verhindern und die Handelsströme zwischen Russland und der Kaliningrader Exklave weiterhin überwachen. Sie sollen insbesondere dafür sorgen, dass das Transitvolumen auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre bleibt und keine ungewöhnlichen Warenströme auftreten.

Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, erklärte, das Ministerium werde die Erklärung der Europäischen Kommission prüfen und detaillierte Informationen bereitstellen. Der Pressedienst der Regionalregierung von Kaliningrad erklärte ebenfalls, dass er den Wortlaut des EK-Dokuments prüfen werde, bevor er Schlussfolgerungen ziehe.

Am 18. Juni hatte Litauen die Durchfahrt von Transitzügen in das Kaliningrader Gebiet mit Gütern, die von den EU-Sanktionen betroffen sind, gestoppt. Das litauische Außenministerium erklärte, die Maßnahme sei nach Konsultationen mit der Europäischen Kommission beschlossen worden. Moskau bezeichnete die Transitbeschränkung als illegal. Der Gouverneur des Kaliningrader Gebiets, Anton Alichanow, erklärte, dass bereits Maßnahmen zur Aufhebung des Transitverbots angelaufen seien, legte der Regierung und der Präsidialverwaltung Russlands jedoch einen Entwurf für eine Antwort vor, die “für Litauen sehr kritisch” ausfalle.

Am 1. Juli hatte der Spiegel geschrieben, Deutschland habe um eine Ausnahme von den Sanktionen für das Kaliningrader Gebiet gebeten, um eine Eskalation zu vermeiden. Dem Blatt zufolge reagierte Vilnius mit Empörung auf den Vorstoß aus Berlin.

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