Quelle: www.globallookpress.com © Ralph Peters
Das Parlament der Europäischen Union (EU) hat am Dienstag neue Vorschriften für Autofahrer diskutiert. Die Novelle im Verkehrsrecht sieht laut einem Bericht des Magazins Focus Online erhebliche Einschränkungen vor, insbesondere für Fahranfänger und Senioren. Konkret handelt es sich um eine Revision der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC vom Dezember 2006.
Eingebracht wurde der Entwurf von der Vorsitzenden und Berichterstatterin des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, der französischen Grünen-Politikerin Karima Delli. Die EU sieht die Änderungen als Teil der sogenannten “Vision Zero” (Vision Null). Diese sieht eine Verringerung von Verkehrstoten bis 2050 auf null vor.
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Fahranfänger
Die erste große Neuerung würde Fahranfänger betreffen. Diese sollten zunächst nur maximal 90 km/h fahren dürfen, was der realen Geschwindigkeit von Lkw entspricht. Fahranfänger könnten damit auf der Autobahn nicht mehr überholen. Des Weiteren soll Fahranfängern eine Probezeit auferlegt werden, nach deren Ablauf sie eine erneute Fahrprüfung absolvieren sollen.
Außerdem soll es die Möglichkeit geben, Nachtfahrverbote zu verhängen. Im Fall von Verstößen sollen die Mitgliedsstaaten Strafen verhängen, die “wirksam”, “verhältnismäßig”, “abschreckend” und “nicht diskriminierend” sind.
Senioren
Senioren, die auf ihren Führerschein nicht verzichten wollen, müssten sich laut dem Entwurf auf hohe Kosten infolge regelmäßiger Prüfungen und Untersuchungen einstellen. So soll der Führerschein ab dem 60. Lebensjahr nur noch sieben Jahre lange gültig sein.
Ab dem 70. Lebensjahr wären es fünf Jahre und ab dem 80. Lebensjahr nur noch zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss er auf eigene Kosten erneuert werden. Teil der Zulassung für den Straßenverkehr sollen laut dem Entwurf umfangreiche medizinische und psychologische Untersuchungen sein.
Neue Gewichtsklassen
Der letzte große Punkt des Entwurfs betrifft eine Änderung der Gewichtsklassen. Pkw-Führerscheine der Klasse B sollen demnach künftig auf Fahrzeuge bis 1,8 Tonnen statt wie bislang 3,5 Tonnen beschränkt sein. Verbunden damit wird ein allgemeines Geschwindigkeitslimit von 110 km/h. Für schwerere Autos wie SUVs sowie Mittel- und Oberklasse-Autos, die in der Regel mehr als 1,8 Tonnen wiegen, soll der Führerschein “B Plus” eingeführt werden, den jedoch nur Personen ab 21 Jahren erwerben dürfen.
Auch hier ist bei Regelverstößen von “wirksamen und abschreckenden” Strafen die Rede. Begründend heißt es in dem Entwurf, dass “in der EU immer größere und schwerere Fahrzeuge in Verkehr gebracht” würden, sodass “der Führerschein der Klasse B für diese Fahrzeuge nicht mehr geeignet” wäre. Da jedoch auch viele Elektroautos aufgrund der schweren Batterien über 1,8 Tonnen wiegen, könnten auch diese laut dem Entwurf erst ab 21 Jahren gefahren werden.
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Unklare Gültigkeit
Zu dem Entwurf gehören noch weitere Änderungen, etwa ein EU-weiter, einheitlicher Bußgeldkatalog. Wann die neue Fassung in Kraft treten soll, ist bislang offen. Fest steht aber, dass die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet wären, die neuen Vorschriften umzusetzen, sollten sie vom EU-Parlament verabschiedet werden.
Laut des Entwurfs sollen Führerscheine, die bereits im Verkehr sind, von der Änderung der Richtlinie nicht betroffen sein. Dies würde allerdings dem Teil des Entwurfs widersprechen, der verpflichtende Untersuchungen und Gültigkeitsbegrenzungen für Senioren betrifft.
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