Der Blogger Norbert Häring machte auf eine Resolution aufmerksam, die das europäische EU-Parlament im Januar verabschiedete. In dieser Resolution fordert es den Europäischen Rat auf, “Hassrede und Hassverbrechen bis zum Ende der Legislaturperiode unter die Straftaten im Geltungsbereich des Artikel 83(1) EU-Vertrag aufzunehmen”. Das bedeutet im Klartext, der Europäische Rat solle Mindeststrafen festlegen, die dann europaweit zu gelten haben.
Hassverbrechen sind dabei beispielsweise rassistisch motivierte Gewaltverbrechen an Menschen, mittlerweile ist “Hassrede” jedoch eine Bezeichnung, die geradezu epidemisch im öffentlichen Raum auf jede abweichende Meinung angewandt wird. Im ersten wie im zweiten Fall gibt es keine klare juristische Definition der Begriffe.
Dieser Umstand wurde von vielen EU-Parlamentariern jedoch geradezu begrüßt:
“Das Parlament ruft die Kommission zu einer ‘nicht abschließenden’ Herangehensweise auf, bei der die Gründe der Diskriminierung nicht durch eine abgeschlossene Liste begrenzt werden, um sicherzustellen, dass die Regeln Vorfälle abdecken, die durch neue und sich verändernde soziale Dynamiken ausgelöst werden.”
Aber nicht nur das, denn die Zuordnung zum Artikel 83 hat eine ganz besondere Bedeutung. In diesem Artikel, führte der Blogger Norbert Häring aus, geht es nämlich um europaweit strafrechtlich zu verfolgende Schwerkriminalität: um Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegalen Drogenhandel, illegalen Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität. Transparente wie jüngst bei deutschen Fußballspielen, laut denen es zwar “nur einen lächerlichen DFB aber zwei Geschlechter” gebe, wären dann solchen kriminellen Straftaten gleichgestellt.
“Die Wirkung wäre klar. Jegliche öffentliche Diskussion über zum Beispiel Gender-Politik könnte so mit den Mitteln des Strafrechts unterbunden werden.”
Von den anwesenden Abgeordneten des EU-Parlaments stimmten 397 Europaparlamentarier für diese Resolution, 121 stimmten dagegen und 26 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Da die neue Legislaturperiode bereits am 16. Juli diesen Jahres beginnen wird und die Kommission bekanntlich selbst an stetig neuen Begrenzungen der Meinungsfreiheit arbeitet, ist zu befürchten, dass diese Resolution schon bald reale Folgen haben wird.