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Bei Betrachtung all dieser Details darf man nie vergessen, wie deutlich das Strafrecht verändert worden ist. Da gibt es zum Beispiel das Delikt der Sanktionsumgehung. Der deutsche Zoll jagt ja gerade russische Weihnachtspäckchen und beschlagnahmt sie, und es ist technisch fast unmöglich, ein derartiges Päckchen zu packen, ohne dass irgendetwas darin ist, dessen Einfuhr die EU verboten hat. Auch das ist die Einleitung einer neuen Stufe, weil Geschenke und Gegenstände des persönlichen Bedarfs eigentlich von den Sanktionen ausgenommen sind. Wenn nun die Deutung durchgesetzt wird, dass alles diesen Sanktionsregeln unterliegt, lässt sich auch aus jedem Verstoß dagegen eine Straftat basteln. Und wenn da eine Straftat ist, im Zusammenhang mit einem Grenzübertritt, dann darf die Bundespolizei tätig werden … Wenn man die Verfolgungswut bei Weihnachtspäckchen betrachtet, müssten Reisende Richtung Russland in Zukunft den Weg nackt und geld- wie gepäcklos antreten, sofern sie sich nicht strafbar machen wollen.
Übertrieben? Es gibt zwei Kriterien, nach denen man gesetzliche Änderungen beurteilen sollte. Das erste besteht darin, auf unbestimmte Rechtsbegriffe zu achten. Also insbesondere auf Konjunktive. So etwas wie die Begründung einer Überwachung per Handylokalisierung, weil ein Verdächtiger das Gerät der überwachten Person “benutzen könnte”. Selbst beim Schauen gewöhnlicher Fernsehkrimis kann man lernen, dass dieses “könnte” das Einfallstor ist, um sich bei Bedarf eine Begründung zu basteln. Nach dem Motto, Herr X ist der Nachbar, könnte ja sein, dass er sich mal das Handy leiht … Das zweite Kriterium lautet, die Regeln nicht so zu lesen, wie sie jemand anwenden würde, der gutwillig ist, sondern so, wie das jemand täte, der maximal böswillig ist. Weil nur dann, wenn selbst bei sehr unlauteren Absichten die Rechte der Bürger gewahrt bleiben, sie wirklich sicher sind.
Wenn man das neue Bundespolizeigesetz aus diesem Blickwinkel liest, wird einem wirklich schwindlig. Denn es wimmelt gerade im Bereich der Überwachungsmöglichkeiten vor Konjunktiven und Ausweitungen, und es gibt entschieden zu viele Möglichkeiten, selbst im Nachhinein nicht über diese Überwachung informieren zu müssen. Eigentlich müsste das die verbliebenen Reste an Bürgerrechtlern auf den Plan rufen – aber die sind mit dem Köder des “racial profiling” beschäftigt, der ihnen hingeworfen wurde.
Das internationale Recht ist übrigens auch egal, es wurde durch “Unionsrecht” verdrängt. “Unionsrecht” sind all die befremdlichen Dinge, die aus Brüssel kommen, die oft mit rechtsstaatlichen Regeln gar nichts zu tun haben. Wenn das “Unionsrecht” das erlaubt, darf die deutsche Bundespolizei sogar in ausländischen Flugzeugen agieren, ohne dass der Staat, dessen Gebiet das Innere dieses Flugzeugs ist, überhaupt gefragt wird. Das erinnert ein wenig an die Entführung des Flugzeugs des bolivianischen Präsidenten Evo Morales durch die USA, damals, als sie Edward Snowden jagten. Es ist weit, weit weg von den geltenden völkerrechtlichen Regeln.
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Aber wie steht es eigentlich mit der Rechtsstaatlichkeit, wenn die Tür so weit geöffnet wird, für den Einsatz der deutschen Polizei im Ausland wie für den der ausländischen Polizei in Deutschland? Die nach unterschiedlichen Rechtsrahmen agieren? Wo bitte ist dann noch die gerichtliche Überprüfbarkeit des staatlichen Handelns gegeben, wenn man aus Einsatzmöglichkeiten und Zuständigkeiten eine derartige Suppe rührt?
Sie ist es nicht mehr. Das, was in diesem Entwurf über grenzüberschreitende Polizeieinsätze steht, dürfte nicht sein, weder in der einen noch in der anderen Richtung. Aber das ist nicht der einzige Punkt, der wirklich brisant, ja gefährlich ist. Da wird die Rolle einer “Vertrauensperson” eingeführt. Ja, so etwas kennt man, vom Verfassungsschutz, den V-Mann … oft auch als Agent Provocateur genutzt. Da sind wir schon mitten in nachrichtendienstlichen Methoden. Das passt natürlich zu den massiv erweiterten Überwachungsmöglichkeiten, aber es passt nicht zur eigentlich gebotenen Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.
Das ist überhaupt das besondere Talent des Faeser-Ministeriums. Man denke nur an das Verfassungsschutzgesetz, mit dem dieser ermächtigt wurde, mal eben Vermieter, Arbeitgeber und den Postboten darüber zu informieren, dass da jemand verdächtigt wird, kein zweifelsfreier Anhänger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sein. Wobei man sich bei der Gestalt, die dieses Begriffsmonster im Hause Faeser annimmt, die beiden Adjektive sparen kann, da von ihnen ohnehin nichts mehr übrig bleibt.
Auch hier wird dichtester Datenfluss sichergestellt. Überallhin. Zum Verfassungsschutz, zu beliebigen anderen Behörden, zu Privatunternehmen (“nichtstaatliche Stellen”), – weil das alles auch für Staaten gilt, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU beim Schengen-Abkommen haben; die schräge Nummer mit den “nichtstaatlichen Stellen” übrigens eingeschlossen. Und nachdem die Schengen-Abkommen von allen Staaten erfüllt werden müssen, die der EU beitreten wollen, ist die Liste an diesem Punkt alles andere als abgeschlossen … Nebenbei, auch der grüne Parteigeheimdienst besteht aus “nichtstaatlichen Stellen”.
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Und dann soll es etwas nützen, wenn alle zwei Jahre mal der Bundesdatenschutzbeauftragte vorbeischaut? Schon das an sich erhalten gebliebene Recht, fehlerhafte Daten über die eigene Person korrigieren zu lassen, ist nutzlos, wenn es zwanzigtausend mögliche Gründe gibt, vor dem Betroffenen zu verbergen, dass es diese Daten überhaupt gibt – den man mit allen, wirklich allen Mitteln der Kunst ausspionieren darf. Überwachung der Wohnung eingeschlossen. Nur die Pornoteile der Videos werden vielleicht noch gelöscht.
Es gab Zeiten, da wären solche Gesetzentwürfe in der Luft zerrissen worden. Da wurden sie aber noch gelesen, und nicht dutzendfach schlicht die ministerielle Presseerklärung wiedergekäut. Da leisteten sich Redaktionen sogar noch Menschen mit genug juristischem Sachverstand, um einen derartigen Text aus dem Blickwinkel der maximal bösartigen Anwendung zu überprüfen.
Heute reicht ein kleiner Köder wie eine “individuelle Ziffernfolge” auf den Uniformen, um völlig von der Grenzenlosigkeit abzulenken, die sich in diesem Entwurf verbergt. Die Produkte des Hauses Faeser werden von Mal zu Mal schlimmer. Wenn man wirklich jemanden suchen wollte, dessen Ziel es ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu zerstören, müsste man die Liste der Referenten in diesem Ministerium unter die Lupe nehmen, statt auf Dinge wie den Rollatorputsch hereinzufallen. Aber das geschieht sicher nicht.
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