Die EU hat zwei Ausnahmen von der Preisobergrenze für russische Erdölerzeugnisse gemacht, wie aus den auf der Webseite der Europäischen Kommission veröffentlichten Erläuterungen hervorgeht.
Diese beziehen sich auf Produkte, die in anderen Ländern aus russischen Rohstoffen hergestellt werden, und auf Fälle, in denen russische Erdölprodukte mit ausländischen Produkten im Rahmen einer Veredelung gemischt werden.
“Wenn russische Erdölerzeugnisse in einem Drittland verarbeitet werden, indem sie mit in einem anderen Land produzierten Erzeugnissen gemischt werden, gelten die russischen Erdölerzeugnisse nicht mehr als russisch und der Höchstpreis findet keine Anwendung”,
heißt es in der Veröffentlichung.
Wie die Europäische Kommission erklärt, entstehe durch die Vermischung ein Produkt mit einem anderen Zollcode. So könne es ohne Preisgrenzen verkauft werden, und europäische Anbieter dürften ungehindert Versicherungs- und Transportdienstleistungen anbieten.