Coronavirus

EU und Deutschland tanzen mit Ü60-Impf-Empfehlung aus der Reihe

EU und Deutschland tanzen mit Ü60-Impf-Empfehlung aus der Reihe

Quelle: www.globallookpress.com © Fabian Sommer/dpaSymbolbild: Fahrraddemonstration in Berlin vor dem Brandenburger Tor unter der Losung “#Friedlich zusammen” – gegen die Corona-Impfpflicht, 6. Juni 2022.

Seit Wochenbeginn ist es offiziell: In der EU wird allen Personen über 60 Jahren eine zweite “Auffrischungsimpfung” gegen COVID empfohlen. Die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides begründet ihre Empfehlung vorwiegend statistisch: mit den steigenden Fallzahlen und zunehmenden Hospitalisierungen. Daher gelte es, nun “keine Zeit zu verlieren” beim “Boostern” der Älteren und sogenannten “vulnerablen Gruppen”.

Allerdings hatten sich noch im Frühjahr die einschlägigen Experten eher skeptisch gezeigt, was eine zweite Auffrischung betrifft. Die Hoffnung, einen “kompletten Schutz vor einer Infektion durch wiederholtes Boostern erreichen” zu können, sei “vermutlich kein realistisches Ziel”.

Die EU und die “Experten” begründen ihre Empfehlung jedoch gerade mit dem Auftreten des Omikron-Subtyps BA.5, für den es noch gar keinen angepassten Impfstoff gibt. Man hoffe auf die Zulassung eines Präparats im September. Zudem untermauern EU und Experten ihre Impf-Empfehlung mit der ungenauen Datenlage, die auch bald drei Jahre nach Beginn der Corona-Krise noch herrscht – auch was die Nebenwirkungen der neuartigen Impfungen angeht.

Stellungnahme der STIKO

Corona-Krise: "Schnell wie möglich impfen und boostern" – EMA empfiehlt vierte Impfung

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Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO), Thomas Mertens, hat, wie dpa schreibt, auf Anfrage mitgeteilt, man habe sich “auch vor der EMA/ECDC-Verlautbarung” – also den Empfehlungen der “Europäischen Arzneimittelagentur” und des “Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten” – schon im Entscheidungsprozess zu einer möglichen Erweiterung der bestehenden Empfehlung für den zweiten Booster befunden.

Die STIKO werde sich “relativ bald” dazu äußern, meinte Mertens. Bislang empfiehlt das für Deutschland zuständige Gremium einen zweiten Booster nur Menschen ab 70 Jahren sowie einigen anderen Gruppen, darunter Menschen mit unterdrücktem Immunsystem, Pflegeheimbewohnern und Personal medizinischer Einrichtungen.

Mertens erläuterte, dass sich mehrere Fragen stellen: Menschen aus welcher Altersgruppe, mit welchen Vorerkrankungen sollten aus gesundheitlichen und epidemiologischen Gründen eine vierte Impfung erhalten? Welcher Zeitpunkt wäre dafür am besten geeignet? Und mit welchem Impfstoff sollte geboostert werden?

In der Berichterstattung wird meist auf Studien aus Israel über Viertimpfungen und die Omikron-Variante verwiesen, die eine “Impfeffektivität” von etwa 66 Prozent belegen würden. Wenig überraschend bezeichnete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Booster-Empfehlung für Menschen über 60 Jahren im WDR als “sehr gut”. Er selbst sei “auch zum vierten Mal geimpft”.

Durchsetzung der einrichtungsbezogenen “Impfpflicht” in Deutschland

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Aber nicht nur an bestimmte Altersgruppen richten sich die Aufforderungen der Behörden zum Impfen. Im Gesundheitsbereich sind in Deutschland seit Mitte März Nachweise über eine Corona-Impfung oder eine entsprechende Genesung verpflichtend. Als Folge davon sind vor kurzem in Brandenburg sogenannte Betretungsverbote für zwei nicht gegen das Coronavirus geimpfte Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche verhängt worden. Sie können damit nicht mehr in ihrer Arbeitsstätte tätig sein. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam bestätigte am Sonntag, dass es sich um die ersten beiden Fälle in dem Bundesland handele, über die zuvor die Märkische Oderzeitung berichtet hatte. Es seien jeweils Einzelfall-Entscheidungen, welche die Behörden vor Ort treffen.

Der Hintergrund ist, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten seit Mitte März nachweisen müssen, dass sie gegen das Coronavirus “voll geimpft” oder kürzlich genesen sind. Fehlt ein solcher Nachweis, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Nur für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

Abrücken von der Impfpflicht in Teilen Österreichs

Würden sie in Tirol oder Niederösterreich wohnen, hätten die beiden erwähnten Mitarbeiter aus dem brandenburgischen Gesundheitswesen nichts zu befürchten. Denn zumindest in den Krankenhäusern dieser beiden österreichischen Bundesländer wird die Impfpflicht als Einstellungsvoraussetzung wieder abgeschafft, wie der Kurier berichtete. Der verpflichtende Nachweis einer Corona-Impfung ist dort nicht mehr erforderlich. Diese Entscheidungen fügen sich in einen Teil der jüngeren österreichischen Corona-Politik ein.

Damit vollziehen die beiden Bundesländer für das Krankenhauswesen nach, was die Wiener Bundesregierung bereits in Bezug auf die ganze Alpenrepublik vorgemacht hatte: nämlich die allgemeine Impfpflicht abzuschaffen. Dagegen will man in der österreichischen Hauptstadt selbst – im Wiener Gesundheitsverbund – an der Impfpflicht festhalten, darunter auch in den Krankenhäusern. Und bundesweit gelte für alle Mitarbeiter weiterhin die 3G-Regel.

Ausgerechnet China macht den nächsten Impf-Rückzieher

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Ebenfalls Anfang der Woche kam aus Peking die Meldung, dass nun in der chinesischen Hauptstadt die Impfpflicht als Voraussetzung für das Aufsuchen öffentlicher Orte, mithin eine Impfung als Bedingung für die Teilnahme am öffentlichen Leben, aufgehoben werde. Hierüber berichtete die Tagesschau.

Wer in Peking jetzt Museen, Konzerte, Bibliotheken, Sportstudios und Kinos besuchen möchte, braucht dafür keinen Impfnachweis mehr. Es “genügen” ein negativer PCR-Test und ein grünes Signal von der Corona-App auf dem Smartphone. Es heißt, die Rücknahme der Impfpflicht sei möglicherweise eine Reaktion der Behörden auf Unmutsäußerungen der Bevölkerung im Internet – um gesellschaftliche Spannungen und deren mögliche Eskalation zu vermeiden.

Die Einführung einer verpflichtenden Impfung als Voraussetzung zum Besuchen bestimmter Orte wäre eine Abweichung von der sonstigen chinesischen Corona-politischen Linie gewesen, die bei den Impfungen im Wesentlichen auf Freiwilligkeit setze. In China werden gegen COVID keine neuartigen mRNA-Präparate wie diejenigen von BioNTech/Pfizer oder Moderna verwendet, sondern nur Impfstoffe aus chinesischer Produktion zugelassen.

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