Quelle: AFP © Federico Scoppa Die millionenschwere Megayacht Scheherazade liegt am 6. Mai 2022 im toskanischen Hafen von Marina di Carrara vor Anker. Italien hatte das 140 Meter lange Schiff festgesetzt. Die Jacht wird von den italienischen Behörden auf einen Wert von rund 650 Millionen Euro geschätzt.
Schätzungsweise 750 Milliarden Dollar (rund 720 Milliarden Euro) soll der Wiederaufbau der Ukraine kosten. Dies hatte der ukrainische Premierminister Denis Schmygal jüngst bei einer Konferenz im schweizerischen Lugano erklärt. Er forderte zugleich, die weltweit eingefrorenen russischen Vermögenswerte dafür heranzuziehen.
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Seit dem Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine wurde auch in den USA oder in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) das private Eigentum von russischen Staatsbürgern, die mit Sanktionen belegt wurden, eingefroren.
Erst vor wenigen Tagen erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders, dass sich 98 Unternehmen und fast 1.160 Personen auf der Sanktionsliste der europäischen Staatengemeinschaft befänden. Auch ihre Vermögenswerte in Milliardenhöhe wurden bislang eingefroren. Dabei wurden seitens der Behörden etwa Bankkonten gesperrt oder Besitztümer wie Luxusyachten oder Immobilien sichergestellt. Reynders unterstrich:
“Im Moment haben wir Gelder von Oligarchen und anderen Organisationen im Wert von 13,8 Milliarden Euro eingefroren, das ist ziemlich viel.”
Der größte Teil davon stamme laut Reynders aus “nur fünf” der 27 EU-Mitgliedsstaaten. Die übrigen forderte er dazu auf, mehr in dieser Hinsicht zu tun. In Deutschland etwa wurde zuletzt bekannt, dass in München sogar drei Wohnungen beschlagnahmt und ein Bankkonto eines Russen gesperrt wurden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München handelt es sich bei dem Beschuldigten um ein Mitglied der russischen Staatsduma.
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Wie aus Medienberichten hervorgeht, sucht Brüssel nun nach Wegen, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte zu beschlagnahmen und zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine einzusetzen. Wie das Nachrichtenportal Euractiv jüngst berichtete, prüfe die EU derzeit rechtliche Möglichkeiten, wie man das eingefrorene Eigentum wiederverwenden könnte. So soll demnach die Europäische Kommission einem Pilotprojekt zugestimmt haben, im Rahmen dessen eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet werden sollte.
Laut Bericht soll etwa die Verletzung von EU-Sanktionen in die Liste der Straftaten aufgenommen werden, wodurch eine Rechtsgrundlage für Strafmaßnahmen in der gesamten EU geschaffen worden wäre. Dem Vorschlag müssen aber noch EU-Staats- und Regierungschefs zustimmen.
Die gemeinsamen EU-Vorschriften würden es demnach auch der von der EU-Kommission im März eingerichteten Sanktions-Task-Force “Freeze and Seize” (zu Deutsch: Einfrieren und Beschlagnahmen) erleichtern, Vermögenswerte sicherzustellen.
Auch der EU-Justizkommissar deutete entsprechende Absichten Brüssels vor wenigen Tagen an. So erklärte Reynders, dass die Europäische Union bereits im Oktober eine Richtlinie verabschieden wolle, die es ermögliche, russische Vermögenswerte auf dem Gebiet der EU zu beschlagnahmen, wenn versucht werde, die Sanktionen zu umgehen. Wörtlich sagte er:
“Nach der Sommerpause werden wir im Europäischen Rat eine Genehmigung haben.”
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Auch er führte an, dass man “die Liste der EU-Delikte um einen solchen Straftatbestand erweitern” wolle. Reynders äußerte sich auch zur möglichen Verwendung des beschlagnahmten Eigentums. So könne das Geld nach der Beschlagnahmung beispielsweise in einen gemeinsamen Fonds für das ukrainische Volk zurückfließen.
Inmitten des Ukraine-Konflikts verhängten westliche Länder, darunter auch die EU, eine Reihe weitreichender Sanktionen gegen Moskau, darunter das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot von russischen Öllieferungen auf dem Seeweg. Die Strafmaßnahmen zielen weitgehend auf die russische Wirtschaft ab und sollen angeblich die Fähigkeit des Landes zur Finanzierung seines Militärs einschränken.
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