Europäischer Gerichtshof: Religionswechsel nach Flucht kann Asylgrund sein
16.06.2023
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Quelle: Legion-media.ru Symbolbild.
Ein Religionswechsel nach der Flucht kann laut Einschätzung des zuständigen Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Asylgrund sein.
Diese Auffassung vertrat der zuständige Generalanwalt in Luxemburg in seinen am Donnerstag vorgelegten Schlussanträgen. Demnach darf die Anerkennung als Flüchtling nur dann verweigert werden, wenn feststeht, dass die betreffende Person die Verfolgungsgefahr vorsätzlich und allein zur Erlangung von Asyl herbeiführte.