Quelle: Gettyimages.ru © Christian Ender / Kontributor 500 zugelassene Gäste während einer Live-Übertragung einer Oper vor dem Konzerthaus Berlin, Juni 2021.
von Bernhard Loyen
Im März des Vorjahres riefen verantwortliche Politiker der Vorgängerregierung einen Sachverständigenrat ins Leben, der rückblickend die Erfahrungswerte, Ergebnisse und Auswirkungen der politisch initiierten Corona-Maßnahmen untersuchen soll. Das ursprünglich anvisierte Veröffentlichungsdatum der Ergebnisse war der Dezember 2021. Aufgrund anscheinend nicht ausreichender bzw. unzufriedenstellender Daten und Erläuterungen wurde es um ein halbes Jahr auf den Sommer 2022 verschoben.
Sachverständigenrat: Lauterbach behindert geplante Evaluierung der Corona-Maßnahmen
Nun teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) der Welt mit, dass einige Mitglieder des Gremiums “die Datengrundlage für noch nicht ausreichend halten, um die Wirkung der Corona-Maßnahmen zu bewerten und damit auch diesen Teil des Berichts abzuschließen”. Laut dem Artikel der Welt plädierte zudem der Charité-Virologe Christian Drosten in einer internen Onlinekonferenz dafür, “die Gesamtheit der Maßnahmen nicht einzeln zu evaluieren”. Die Reaktionen bei den Lesern, wie in Teilen der Bevölkerung, reichen von müdem Abwinken, über Unverständnis bis zu erhöhtem Ruhepuls.
Wie so oft in den zurückliegenden Monaten der Corona-Krise zeigt sich aber auch hier das erfreuliche Engagement vieler Menschen in diesem Land, die sich nicht bei der Hinterfragung bzw. der Aufklärung hinsichtlich fraglicher Maßnahmenverordnungen seitens der Politik schweigend zurückziehen, sondern durch die Öffnung privater Daten- und Artikelarchive in den sozialen Medien bemerkbar machen. Der Twitter-Kanal eines Prof. Freedom motivierte seine Follower, ihre Recherchen zu teilen. Das Ergebnis wirft einen Blick auf den tendenziellen Irrsinn, bezogen auf die Corona-Maßnahmen und Vorgaben der Bundesregierung und ausführenden Länder in den zurückliegenden zwei Jahren. Viele bewegt wohl die entscheidende Frage, wie viele Menschenleben wurden dahingehend gerettet oder geschützt? Es folgen Beispiele der kritischen Archivare, sowohl aus der Vergangenheit als auch der Gegenwart:
Das Erzbistum München informiert aktuell:
“Die Beichte im Beichtstuhl ist möglich. Das Tragen der FFP2-Maske wird für Beichtvater und Beichtende empfohlen … Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt. An den Weihwasserbecken werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt, damit sich die Gläubigen die Hände desinfizieren können, bevor sie Weihwasser nehmen.”
Zwei weitere Beispiele für kirchliche Fürsorge:
Screenshot: Twitter-Kanal – @epidemiologin
Screenshot: Twitter-Kanal – @ldeoraaroedl
Im Juni 2020 berichtete der Wochenspiegel : “Gotthard-Kühl-Schule in Lübeck: Abschlussfeier mit Abstand und doch sehr persönlich”:
“Für die Zeugnisübergabe in besonderen Zeiten hatte der Hausmeister eigens einen ‘Pizzaschieber’ angefertigt, der als Übergabemedium der Zeugnisse, unter Einhaltung der Abstandsregeln, eingesetzt wurde.”
Verdacht: Verzögerte das RKI die Veröffentlichung der Impfstatistik vor der Bundestagsdebatte?
Die Reaktion einer Leserin lautete: “Seitdem meine Tochter bei einem ‘Kindergeburtstag’ ein Muffin durch einen Zaun mit einer Grillzange gereicht bekommen hat, habe ich das Vertrauen in den gesunden Menschenverstand verloren …”
Die Information der Polizei Frankfurt im Dezember 2021:
Die Antwort eines Followers von Prof. Freedom:
Die Mitteilung der Münchener Polizei im April 2020:
“Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet, nicht aber der längere Aufenthalt in Parks ohne Bewegung (z. B. längeres Sitzen auf Parkbänken, außer zur kurzen Erholung), um hierdurch die Ausgangsbeschränkung zu umgehen.”
Im August 2021 titelte die Berliner B.Z. : “Irrsinn an Schulen – Schüler müssen im Stehen essen – und noch absurde Corona-Regeln!”
So heißt es in dem Artikel:
“Zur Einschulung in einer Grundschule im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein) dürfen Viertklässler ihr einstudiertes Lied nicht singen. In den Frühstückspausen herrscht Redeverbot, weil die Grundschüler dabei keine Masken tragen.
Am Norbert-Gymnasium Knechtsteden in Dormagen (NRW) dürfen Schüler nicht drinnen essen, obwohl die Räume groß genug sind. Sie holen sich das Mittagessen draußen an der Feuertreppe ab, suchen sich auf dem Schulhof einen Sitzplatz oder essen im Stehen. Auch bei Regen.
In der ersten Klasse einer Karlsruher Grundschule gibt es einen ‘Durchatmen’-Platz am Fenster: Dort dürfen Schüler kurz die Maske absetzen.”
In diesem Zusammenhang sei an die Empfehlungen von Ex-Kanzlerin Merkel erinnert, die sie im Dezember 2020 äußerte. N-tv benannte diese als “praxisnahe Tipps”. In dem dazugehörigen Artikel heißt es:
“Im Corona-Winter ist Lüften in Schulen oberstes Gebot. Doch mit fallenden Temperaturen wird das immer unangenehmer …’Man muss sich vielleicht wirklich noch etwas Wärmeres zum Anziehen mitbringen'”, riet die Kanzlerin. “‘Vielleicht macht man auch mal ‘ne kleine Kniebeuge oder so oder klatscht in die Hände, damit man ein bisschen warm wird’.”
Ein Kurzgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags informierte im April 2021 über die Maßnahmen-Empfehlung zum Thema “Inzidenz über 100”. Das Papier war überschrieben mit dem Titel: “Kurzinformation: Zur Durchreise bei Ausgangssperren nach § 28b Infektionsschutzgesetz”:
“Demnach ist also in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, in denen die Ausgangsbeschränkungen gilt, zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt.”
April 2020:
Maskendeals: Söders Ehefrau droht Untersuchungsausschuss
In Zeiten erwünschten “Umweltbewusstseins” bei den Bürgern überraschte von Beginn an der Krise der selbstverständliche Umgang mit Plastik und Plastikmüll in ungeahnten Größenordnungen. Der Focus schrieb im August 2021 in einem Artikel zu dem Thema vermeintlichen Nutzens: “Sie machen alles nur schlimmer: Der große Corona-Irrtum mit den Plastik-Scheiben”:
“Ob in Cafés, Supermärkten oder Amtsstuben: Seit der Corona-Pandemie sind Plastikbarrieren und andere durchsichtige Scheiben überall zu finden. Die simple Maßnahme soll die Verbreitung von Corona-Partikeln stoppen. Doch Forscher haben festgestellt: Nicht nur sind die Barrieren unnütz – sie machen manchmal alles noch schlimmer.”
Zwei Ton-Filmdokumente aus dem Jahr 2021, welche in der Rückbetrachtung und Aufarbeitung als wichtige Dokumente gelten dürfen:
Am 27. April informierte die Bundestagsseite in einer Kurzmeldung zum Thema Evaluationsbericht wie folgt:
“Was den letzten Punkt (Wirksamkeit der spezifischen Maßnahmen) betreffe, sei mitgeteilt worden, dass eine differenzierte Bewertung nicht möglich sei. Es mangele offenbar an Quantität und Qualität der Daten … Dieser Punkt könne daher derzeit nicht in der wünschenswerten Detailtiefe bearbeitet werden. Denkbar sei eine Fristverlängerung oder eine neue Ausschreibung.”
Es zeigt sich durch diesen einen Twitter-Aufruf und die dargestellten Ergebnisse, dass kritische und aufmerksame Bürger sehr wohl mit den gefürchteten oder auch seitens der Politik und Mainstream-Medien unterschätzten Argusaugen differenzieren, in der Dokumentation zu dem so wichtigen Thema einer kommenden Aufarbeitung der gesellschaftlichen Corona-Krise. Die Frage bleibt: Wie viele Menschenleben wurden bezugnehmend einem Teil der politisch eingeforderten Corona-Maßnahmen wirklich gerettet oder geschützt?
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