Analyse Der “Correctiv-Komplex”: Heimliche Artikel-Korrektur des Begriffs “Deportation” zu “Vertreibung”
Faesers “Demokratieförderung” allerdings füttert genau jene Strukturen, die schon per se undemokratisch sind, weil sie eben nicht vom politischen Engagement vieler getragen werden, sondern von Großspenden und Staatsförderung, und die noch dazu in vielen Fällen Denunziation und Verleumdung als Hauptgewerbe betreiben – wie “Correctiv”.
Das Gesetz bewirkt also das Gegenteil dessen, was es vermeintlich bewirken soll, wobei selbstverständlich das, was der Entwurf für “Demokratieförderung” hält, selbst schon zutiefst antidemokratisch ist: Es tauchen alle Schlagworte auf, die in den letzten Jahren genutzt wurden, um gegen politische Gegner vorzugehen, von “Hass und Hetze” über “Delegitimierung des Staates” bis zur “Desinformation”.
Wie formulierte Faeser ihre Absichten gegenüber der Presse?
“Für mich kommt es daher weiter darauf an, rechtsextreme Netzwerke zu zerschlagen, ihre Finanzquellen trockenzulegen, ihnen Waffen zu entziehen und Hetzer und Gewalttäter strafrechtlich hart zu verfolgen.”
“Hetzer” übrigens ist historisch kein unschuldiger Begriff, und es ist eines der vielen gruseligen Details dieser vermeintlich “gegen Rechts” gerichteten Entwicklung, dass damit Bezeichnungen reaktiviert werden, mit denen einst die Nazis ihre Gegner bezeichneten. Brechts Gedicht “Begräbnis des Hetzers im Zinksarg”, das Hanns Eisler in der Deutschen Sinfonie vertont hatte, belegt das deutlich genug.
Wenn man allerdings verstehen will, warum es Frau Faeser so wichtig ist, jetzt dieses Gesetz durchzudrücken, muss man einen Blick in das im vergangenen Jahr verabschiedete Verfassungsschutzgesetz werfen. Darin findet sich nämlich, neben ohnehin schon großzügigen Möglichkeiten, alle Welt mit Informationen über Personen zu versehen, bei denen der Schutz der einzelnen Person unter schwerer Schwindsucht leidet, noch ein Schlupfloch, das sämtliche Beschränkungen endgültig beseitigt. Es gibt darin nämlich den Paragrafen 25 d, der da lautet:
“(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten, die es aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben hat, einer anderen Stelle übermitteln, wenn dies erforderlich ist
1. zur Erfüllung seiner Aufgaben oder 2. der Aufgaben der empfangenden Stelle.
Eine automatisierte Übermittlung ist zulässig.”
In diesem Fall gibt es nur noch eine einzige Einschränkung – wenn die Informationen das Ergebnis einer Anwendung von Data Mining durch den Verfassungsschutz selbst sind, gelten wieder die Regeln der übrigen Paragrafen.
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Und so sieht dann Trick 17 aus: Wenn einer dieser Nebengeheimdienste wie Correctiv, Volksverpetzer etc. Daten über jemanden veröffentlicht, dann darf das Bundesamt für Verfassungsschutz sie gleichsam uneingeschränkt übermitteln. Beispielsweise der Bank oder dem Vermieter. Wollte man nun die in den letzten beiden Jahren bereits angewandten Techniken, wie Kontenkündigungen oder die Veranlassung von Kündigungen unliebsamer Personen, massiv ausweiten, sind es diese vermeintlich “unabhängigen” Strukturen, die dafür sorgen können, dass jede beliebige Information erst einmal zu einer “allgemein zugänglichen” gemacht wird, ehe sie dann – gewissermaßen öffentlich recycelt – von der Behörde, von der sie womöglich ursprünglich sogar stammt, wieder aufgegriffen und unter Einsatz der staatlichen Autorität genutzt wird.
Übrigens wird beim Blick auf die politische Repression des Hitlerfaschismus oft übersehen, dass es neben der offenen, brutalen Gewalt durch SA und SS, durch Gestapo und Konzentrationslager auch jene Maßnahmen gab, die sich gegen die breite Masse der politischen Gegner richtete. Während die Arbeitslosigkeit insgesamt zurückging, weil Arbeitskräfte für die massive Aufrüstung gebraucht wurden, war es Mitgliedern der KPD, Sozialdemokraten und bekannten Gewerkschaftern vielfach völlig unmöglich, überhaupt noch eine Arbeit zu finden. Außer dem Gewaltexzess gab es zusätzlich – in erheblicher Breite – den Entzug der wirtschaftlichen Existenz, und zwar bereits ab 1933.
Das ist jene Richtung, in welche eine der mittels “Demokratieschutzgesetz” erweiterte Finanzierung der bekannten Verdächtigen gehen dürfte, denn selbstverständlich geht es nicht nur um eine “dauerhafte Finanzierung”, sondern auch um noch mehr Geld. Und wer glaubt, das richte sich “nur” gegen Mitglieder der AfD, deren Entfernung aus dem öffentlichen Dienst ebenfalls bereits diskutiert wird, der hat in den letzten Jahren nicht aufgepasst. Ob Kritik an der NATO, eine Ablehnung des israelischen Genozids im Gazastreifen, ein nicht ausreichender Glaube an den Klimawandel oder die Corona-Pandemie: diese Standbein-Spielbein-Nummer lässt sich gegen alles und jeden nutzen.
Vor allem aber – und das macht sie so gefährlich – findet sich in dem ganzen Ablauf kein behördliches Handeln, das je die Gestalt eines Bescheids oder eines vergleichbaren Rechtsaktes annimmt. Es gibt auch kein Verfahren mit der Möglichkeit einer anwaltlichen Vertretung. Es gibt nur ein kafkaeskes Gegenüber, das Urteile verhängt, die nie gesprochen wurden, und gegen die Einspruch gar nicht möglich ist, weil man in der Regel nicht einmal beweisen könnte, was tatsächlich stattgefunden hat. Wenn man sich je Gedanken darüber gemacht hat, was einen Rechtsstaat ausmacht – dann ist es das genaue Gegenteil davon. Von Demokratie braucht man in diesem Zusammenhang dann nicht mehr zu reden.
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