Am 5. Februar lautete ein Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR): “Dienstwagen-Fahrer von Ministern bekommen teilweise keine Bußgelder”. Zu dieser Thematik lautete sodann eine “Kleine Anfrage” der Fraktion Die Linke im Bundestag am 21. April: “Dienstwagen der Bundesregierung und das Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung”.
Der Linken-Antrag zitiert dabei aus dem MDR-Beitrag folgende Realität:
“Als Fahrer einer Ministerlimousine darf der Fuß auf dem Gas schon mal fester sein, im Zweifel drohen kaum Konsequenzen. In manchen Fällen können die Landesministerien selbst entscheiden, ob der Fahrer der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet wird oder nicht. […] So können auch wiederholte Verstöße ohne Konsequenzen bleiben.”
Die ausführliche themenbezogene Frage lautete seitens der Linken-Fraktion:
“In wie vielen Fällen betrieb nach Kenntnis der Bundesregierung die Polizei oder Ordnungsämter in den Jahren 2021 bis 2023 aufgrund von Verstößen gegen die StVO durch Dienstwagen der Bundesregierung Fahrermittlungen gegenüber dem Bundeskanzleramt beziehungsweise Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden des Bundes, indem sie den bzw. die entsprechenden Halter bzw. Halterin anschrieben und um die Benennung des Fahrers bzw. der Fahrerin baten?”
Insgesamt wurden zwölf detaillierte Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die Beantwortung, die dem Nachrichtenmagazin Spiegel exklusiv vorliegt, birgt dabei beeindruckende Zahlen – zumindest was das Anspruchsverhalten des Bundesinnenministeriums (BMI) betrifft. So heißt es:
“Auf Bundesebene ergibt sich ein klares Bild: An der Spitze der Knöllchen-Rangliste steht demnach das Bundesinnenministerium (BMI). In dessen Geschäftsbereich gingen allein bis Ende April dieses Jahres mindestens 1.796 Fahrerabfragen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ein.”